Nein. Sie brauchen entweder das Einverständnis Ihrer Exfrau oder den Segen des Gerichts. Ist Ihre Exfrau bereit, vorübergehend auf die Alimente zu verzichten, sollten Sie sich dieses Entgegenkommen schriftlich von ihr bestätigen lassen. Wenn sie nicht einwilligt, müssten Sie beim Gericht auf Abänderung des Scheidungsurteils klagen. Ohne die Erfüllung folgender drei Voraussetzungen besteht aber kaum Aussicht auf Erfolg: Ihre finanzielle Situation hat sich erst nach der Scheidung erheblich verschlechtert, diese Verschlechterung war bei der Scheidung noch nicht vorhersehbar, und Ihre finanzielle Lage wird sich voraussichtlich nicht so schnell bessern. Lassen Sie Ihre Prozesschancen von einer Anwältin einschätzen, bevor Sie die Klage einreichen.

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