Leihpartner gegen die Einsamkeit
Gewisse Haustiere müssen in Gruppen gehalten werden. So will es das Gesetz. Nur: Was macht man mit dem letzten überlebenden Tier eines Rudels?
Veröffentlicht am 26. Februar 2015 - 11:50 Uhr
Einst waren es vier kleine, quirlige Farbmäuse. Speedy starb als Erster, dann Schnüffi, und jetzt ist Schneewittchen krank. Stirbt auch sie, ist Feivel der letzte Überlebende und allein im Gehege. Das Tierschutzgesetz verbietet aber die Einzelhaltung von Mäusen, denn als Rudeltiere sind sie unglücklich, wenn sie allein sind. «Was machen wir, wenn Schneewittchen jetzt auch noch stirbt?», fragen sich die zehnjährige Mäusehalterin Yael und ihre Eltern. Sie haben das Problem erkannt: Den letzten Überlebenden eines Rudels müsste man immer wieder mit neuen Mäusen zusammenbringen – so lange, bis die letzten zwei zufälligerweise gleichzeitig sterben.
«Ja, das hört eigentlich nie auf», bestätigt Isabelle Zulauf. Die Tierärztin aus Cham ist spezialisiert auf die Behandlung kleiner Heimsäuger. Und die gesetzliche Bestimmung betrifft nicht nur Mäuse, sondern auch Meerschweinchen und Wellensittiche. Bei Kaninchen ist die Einzelhaltung zwar nicht verboten, aber trotzdem nicht artgerecht. Zulauf weist Kunden auf die gesetzlichen Bestimmungen hin und rät ihnen, eine «Vergesellschaftung» zu versuchen – also dafür zu sorgen, dass neue Tiere mit dem Überlebenden wieder ein Rudel bilden. So weit die Theorie.
Die Praxis sieht oft etwas anders aus – das weiss auch Tierärztin Isabelle Zulauf. Gerade bei Mäusen und Kaninchen sei eine Vergesellschaftung älterer Tiere oft schwierig. Das kann so weit gehen, dass Tiere von neuen Artgenossen zu Tode gebissen werden oder wegen Stress erkranken. Funktioniert die neue Gruppe nicht, folgt das nächste Problem: Wohin mit den dazugekauften Tieren? Zurückgeben kann man sie – ausser bei einigen Züchtern – kaum mehr. Ob eine Vergesellschaftung versucht wird, hängt für einige auch von der Lebenserwartung des überlebenden Tiers ab und davon, ob man überhaupt noch längerfristig Tiere halten möchte.
Einfacher ist es bei Meerschweinchen oder Wellensittichen: Hier gelingt die Vergesellschaftung meist besser. Für Meerschweinchen etwa gibt es bereits «Leihmeerschweinchen» – also Tiere, die man mit dem Überlebenden zusammenbringen und nach dessen Tod wieder zurückgeben kann (siehe Links). Man kann auch das überlebende Tier in ein anderes Rudel weggeben. Manchmal hilft der Tierarzt oder eine Züchterin beim Vermitteln. Und auch im Internet kann man sein Tier ausschreiben. Bei Mäusen und Kaninchen ist dies schwieriger. Dann bleibt oft nur die Einzelhaltung. «Das entspricht nicht dem Gesetz, ist aber die Realität», weiss auch Tierärztin Isabelle Zulauf.
Falls Farbmäuschen Schneewittchen stirbt, wird sich Yael umso mehr mit Mäuserich Feivel abgeben müssen. Das ist Isabelle Zulaufs Rat: viel Abwechslung, Beschäftigung und menschlicher Kontakt für das Tier. Dies sei manchmal besser als eine verunglückte Vergesellschaftung. Was die Tierärztin nicht macht: ein gesundes Tier einschläfern, nur weil es das letzte überlebende einer Gruppe ist.
Links
- Vermittlung von Meerschweinchen mit Möglichkeit zur späteren Rückgabe: www.leihmeerschweinchen.ch
- Auffangstation und Vermittlung von Meerschweinchen:
www.meerschweinchen.ch - Auffangstation und Vermittlung von Meerschweinchen:
www.nagerfarm.ch