Seit dem 2. Mai 2006 müssen Ärztinnen und Ärzte alle von Hunden verursachten «erheblichen Verletzungen» melden, die sie behandeln. Das heisst: Alle Bisswunden, die in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus versorgt werden, unterstehen der obligatorischen Meldepflicht beim kantonalen Veterinäramt.

Das Amt führt in der Folge beim Hundehalter Abklärungen durch und ordnet wenn nötig Massnahmen an. Dass Sie die Meldung des Vorfalls mit Ihrem Hund verhindern möchten, ist verständlich. Die Meldung macht aber Sinn, denn die Erhebung liefert dem Amt wichtige Informationen: etwa ob Hunde einer bestimmten Rasse häufiger beissen, oder wo Prävention ansetzen soll. Wollen Verletzte unter keinen Umständen auf dem Formular verzeichnet sein, kann der Arzt den Fall auch ohne Personendaten des Verletzten weitermelden.

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