Darf ich ein Sackgeld fordern?
Frage: Nach der Geburt unseres Kindes werde ich mich als Hausmann betätigen und kein eigenes Einkommen mehr haben. Meine Frau bekommt in ihrem Job monatlich 8500 Franken ausbezahlt. Darf ich ein Sackgeld fordern?
Veröffentlicht am 8. Mai 2006 - 09:30 Uhr
Dank dem hohen Einkommen Ihrer Frau werden Sie mehr als nur ein Taschengeld fordern können. Der kinderbetreuende und haushaltführende Ehegatte ohne eigenes Einkommen hat nämlich Anspruch auf einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung. Voraussetzung: Vom Einkommen bleibt nach Abzug der familiären Unterhaltsbedürfnisse und einer angemessenen Sparquote ein Überschuss.
Zum familiären Unterhalt gehören Haushaltskosten wie Ernährung, Bekleidung, Wohn-, Gesundheits- und Fahrkosten, Versicherungen und kulturelle Bedürfnisse sowie Steuerraten. Grob geschätzt dürfte in Ihrem Haushalt ein Überschuss von rund 1000 Franken resultieren. Meines Erachtens wäre es gerechtfertigt, wenn Sie und Ihre Frau sich je 500 Franken zur freien Verfügung gönnen.