Dank dem hohen Einkommen Ihrer Frau werden Sie mehr als nur ein Taschengeld fordern können. Der kinderbetreuende und haushaltführende Ehegatte ohne eigenes Einkommen hat nämlich Anspruch auf einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung. Voraussetzung: Vom Einkommen bleibt nach Abzug der familiären Unterhaltsbedürfnisse und einer angemessenen Sparquote ein Überschuss.

Zum familiären Unterhalt gehören Haushaltskosten wie Ernährung, Bekleidung, Wohn-, Gesundheits- und Fahrkosten, Versicherungen und kulturelle Bedürfnisse sowie Steuerraten. Grob geschätzt dürfte in Ihrem Haushalt ein Überschuss von rund 1000 Franken resultieren. Meines Erachtens wäre es gerechtfertigt, wenn Sie und Ihre Frau sich je 500 Franken zur freien Verfügung gönnen.

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