Das Jawort und seine Folgen
Heiraten oder doch lieber ohne Trauschein leben? Ein Ratgeber informiert über die rechtlichen und finanziellen Folgen des Jaworts.
Veröffentlicht am 6. August 2015 - 10:01 Uhr
Pro Jahr sagen rund 40'000 Paare in der Schweiz Ja zueinander. Die meisten von ihnen heiraten aus Liebe. Heute leben aber auch viele Paare bewusst und glücklich ohne Trauschein zusammen. Doch es gibt sachliche gute Gründe, sich für eine Heirat zu entscheiden. Vier Punkte, die bei der Entscheidung helfen können:
Verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder automatisch, Konkubinats-Eltern nicht. Sie müssen das gemeinsame Sorgerecht ausdrücklich auf dem Zivilstandsamt oder bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) erklären. Tun sie das nicht, steht die elterliche Sorge nur der Mutter zu.
Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann gehört immer zum Kreis der gesetzlichen Erben. Ihre erbrechtliche Stellung gegenüber den gemeinsamen Kindern oder den Eltern lässt sich mit einem Ehevertrag, einem Testament oder einem Erbvertrag noch erheblich stärken. Für Konkubinatspaare gibt es kein gesetzliches Erbrecht.
Verheiratete erhalten, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, sowohl von der AHV wie auch aus der Pensionskasse und der Unfallversicherung Witwen- respektive Witwerrenten. Lebenspartner erhalten keine Hinterlassenenleistungen von der AHV oder der Unfallversicherung. Die Pensionskassen dürfen freiwillig Leistungen vorsehen, wenn das Paar mindestens fünf Jahre lang zusammengelebt hat.
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, hat die wirtschaftlich schwächere Seite grundsätzlich Anspruch auf Alimente. Das in der AHV und in der Pensionskasse während der Ehe gesparte Guthaben wird hälftig aufgeteilt. Auch das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird halbiert, sofern die Eheleute in einem Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben. Für Konkubinatspaare gilt dies alles nicht. Die wirtschaftlich schwächere Seite zieht den Kürzeren.
Gleichgeschlechtliche Paare
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht heiraten. Seit dem 1. Januar 2007 können sie aber ihre Partnerschaft eintragen lassen. Damit erhalten schwule und lesbische Paare in fast allen Lebensbereichen die gleiche Rechtsstellung wie Eheleute. Die Rechte und Pflichten regelt das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG).
«Eherecht. Was wir beim Heiraten wissen müssen»
Der Beobachter-Ratgeber «Eherecht» informiert Paare über die rechtlichen und finanziellen Folgen der Heirat und zeigt, wie sie sich gegenseitig absichern und füreinander sorgen können. Zum Buch gibt es exklusiv einen Gutschein für eine Rechtsberatung beim Beobachter-Beratungszentrum.
Karin von Flüe: «Eherecht. Was wir beim Heiraten wissen müssen»; 232 Seiten, CHF 39.90 (für Beobachter-Mitglieder CHF 31.50, zuzüglich Versandkosten)
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