Verkauf von Alkohol
Frage: Als Jugendarbeiter treffe ich oft auf Jugendliche unter 16 Jahren, die Alkohol trinken. Ihre älteren Kollegen kaufen die Getränke legal ein und geben sie an die Jüngeren weiter. Ist das nicht verboten?
Veröffentlicht am 16. Juli 2010 - 15:11 Uhr
Doch, das ist verboten. Der Staat will Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkohols schützen. Deshalb dürfen Geschäfte keine Spirituosen und Alcopops an Leute unter 18 Jahren verkaufen; an unter 16-Jährige sogar generell keinen Alkohol. Auch Privatpersonen dürfen an Teenager unter 16 Jahren keinen Alkohol in grösseren Mengen abgeben. Denn wer Teenies alkoholische Getränke, Betäubungsmittel oder andere Stoffe in gesundheitsgefährdender Menge verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, macht sich laut Strafgesetzbuch strafbar. Als «Tatbestand» reicht eine vorübergehende gesundheitliche Schädigung wie ein Rauschzustand bereits aus. Und nicht nur das Anbieten von Alkohol zum sofortigen Konsum ist verboten, sondern auch die Abgabe für eine spätere Trinkerei.
Einzelne Kantone haben sogar die Abgabe jeglichen Alkohols an Minderjährige unter Strafe gestellt – auch wenn es dabei nicht zu einem Rausch kommt.