«Kommst du in die Sauna mit mir?»
Viele Eltern haben keine Ahnung, was ihre Kinder im Internet anstellen. Auf Chat-Plattformen etwa treffen sie auf Männer, die vor allem eines wollen: Sex.
Veröffentlicht am 15. August 2011 - 16:15 Uhr
Die Frage kommt unverblümt, gleich nach einem kurzen «Hoi, wie gaat s?». Ein 27-jähriger Thuner, der auf einer Schweizer Chat-Plattform soeben ein 15-jähriges Mädchen angesprochen hat, will wissen, ob sie Leggins oder Minirock trage – und schreibt gleich dazu: «Chönntisch du es iPhone und e iPod bruche?» Als Gegenleistung verlangt er unverblümt, das Mädchen solle sich vor ihm ausziehen. Als sie zögert, spricht er plötzlich davon, 500 Franken zu zahlen, wenn sie ihn bei sich zu Hause besuche: «Wenn hettisch denn Zit?».
Was von den Plattform-Betreibern als virtueller Klatsch-und-Tratsch-Treffpunkt angepriesen wird, ist in der Realität vielfach ein Ort, wo Männer ihre Phantasien ausleben. Mehr noch: Sie machen sich offensichtlich über diese Internetseiten auch an Minderjährige heran. Ihre Absicht ist klar, die Männer wollen sie in der Realität treffen. Eine Stichprobe des Beobachters zeigt Erschreckendes: Auf den bekanntesten Chat-Plattformen der Schweiz (Swisstalk.ch, Chatmania.ch und Partyguide.ch) spielt sich, was das Verhalten der Männer gegenüber Minderjährigen betrifft, mehr oder weniger das Gleiche ab.
Eine Testperson des Beobachters meldete sich auf den gängigsten Chat-Foren unter der Identität einer 15-Jährigen an. «Ballerina15» wählte sich dabei an unterschiedlichen Tagen jeweils vormittags oder nachmittags über mehrere Wochen hinweg in die Klatschrunden ein. Der Jüngste, der die fiktive Minderjährige ansprach, war knapp 20, der Älteste ein 68-jähriger Zürcher mit Enkelkind. Alle wollten nur das eine. In keinem Fall schritt ein Moderator ein.
Die Männer kamen jeweils rasch auf den Punkt: Der 43-jährige Solothurner «raffi» erkundigte sich nach einem kurzen Begrüssungsgeplänkel, ob «ballerina15» grosse Brüste habe, und drängte sie, mit ihm in die Sauna zu gehen. «Lucca333» wollte seiner Phantasie mit «dirty talks» (schmutzige Gespräche) freien Lauf lassen. Ein anderer bot «tausend Franken oder mehr», wenn sich «ballerina15» mit einem oder mehreren Männern beim Sex filmen lasse. Dazu nannte er auch gleich die Stellungen, die sie einnehmen müsste. Die Teenagerin erkundigte sich, ob sich durch ihr Alter keine Probleme ergeben würden. Die Antwort: «Solange du nicht zur Polizei rennst, nicht.» Hinter dem Pseudonym, so ergab die Recherche des Beobachters, steckt ein Anbieter harter Pornographie.
In den Dialogen waren viele Männer «ballerina15» gegenüber erstaunlich ausauskunftsfreudig. Sie teilten nicht nur ihre (sexuellen) Bedürfnisse mit, sondern auch Namen, Wohnort, teils sogar Handynummern und E-Mail-Adressen, auch ungefragt. Einige forderten «ballerina15» auf, doch auf den Chat-Dienst von Microsoft (msm) zu wechseln. Damit liegt das Gespräch vollständig im privaten Rahmen, und das Gegenüber kann erst noch mit einer Kamera online betrachtet werden.
Andere Dialoge setzten sich auf Drängen der Männer per E-Mail fort. Mehrere schickten «ballerina15» Bilder zu, auch solche aus dem Genitalbereich. Ein Mann versuchte noch Wochen nach dem Chat, «ballerina15» zu einem nachmittäglichen Besuch in einem Hotel zu überreden.
Die Betreiber der Chat-Plattformen geben sich lammfromm. Sie betonen auf ihren Websites, man halte sich an das Gesetz, toleriere keinen Missbrauch und verabscheue den Missbrauch von Kindern. Wer sich belästigt fühle, könne den Urheber dem Betreiber melden oder sperren.
In der Realität scheren sich die Betreiber wenig darum, dass ihr Angebot für zwiespältige und teils sogar für illegale Aktivitäten benutzt werde. Mehr noch: Die Betreiber können sexuelle Belästigungen nur bedingt vermeiden. Je nach Plattform können zwei Dialogpartner in einen privaten Bereich des Forums wechseln, wo der Moderator gar keinen Einblick mehr hat oder wegen der gleichzeitig geführten Chats die Situation nicht überblicken kann.
Swisstalk, wo die Beobachter-Testperson auf besonders viele Männer gestossen ist, die «ballerina15» zu Sex treffen wollten oder ihr anderweitige Angebote unterbreiteten, reagiert empört und bezeichnet die Recherche als «unzureichend» und «heuchlerisch», wie Inhaber Manuel Achermann festhält. Trotzdem gibt er an, «mehrmals pro Woche» würden Chat-Benutzer Belästigungen oder «Geldangebote von/an Erwachsene/n» melden. Swisstalk soll in den letzten drei Jahren fast 3000 User gesperrt haben. Zu polizeilichen Ermittlungen sei es aber nie gekommen, heisst es.
Partyguide.ch, wie der Beobachter ein Produkt des Axel-Springer-Verlags, gibt zu, dass «ab und zu wieder mal schwarze Schafe auffallen». Allerdings stehe es jedem User offen, mit einer speziellen Funktion andere User zu blockieren oder Belästigungen dem Support zu melden. Bei Chatmania.ch heisst es: «Wir geben unser Bestes, aber können natürlich keinen 100-prozentigen Schutz garantieren.» Verdächtige Teilnehmer würden der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Bundes gemeldet.
Strafrechtlich haben die Chat-Anbieter trotzdem wenig zu befürchten. Immer mal wieder schnappt die Polizei zwar einen Chat-Nutzer, der drauf und dran ist, sich mit einer Minderjährigen einzulassen – so zum Beispiel kürzlich im Kanton Zug, wo sich ein 43-Jähriger mit einer 13-Jährigen für sexuelle Handlungen treffen wollte.
Doch auch wenn diese Fälle vor Gericht kommen, bleiben sie Einzelfälle. Zudem hat ein Gerichtsverfahren für die Männer lediglich geringe Konsequenzen, wie ein anderer Fall zeigt. Im Frühling musste sich ein 28-Jähriger in Zürich vor Gericht verantworten, weil er sich in einem Chatroom mit einer 14-Jährigen zu Sex verabredet hatte. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu 100 Franken und einer Busse von 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erwischt wird trotz der offensichtlichen Vielzahl an potentiellen Straftätern nur ein Bruchteil. Die Behörden begründen das mit der Gesetzgebung. Denn mit der neuen Strafprozessordnung ist in vielen Kantonen (darunter auch Bern und Zürich) Anfang Jahr eine Gesetzeslücke entstanden. Die Kantone hatten es nämlich verpasst, rechtzeitig auf ihrer Ebene die rechtliche Basis zu schaffen, damit ihre Polizei in Chaträumen künftig verdeckt ermitteln kann. Doch inzwischen wäre das längst wieder möglich. Die Kantone haben dazu mit dem Kanton Schwyz (der als einer der wenigen Kantone die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt) eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach der Bund solche Ermittlungen durchführen kann – unter dem Recht des Kantons Schwyz.
Allerdings scheint die virtuelle Streifenpolizei inexistent. Schon letztes Jahr, also noch unter der alten Strafprozessordnung, waren die Behörden nicht durch übermässige Aktivität aufgefallen. Gemäss Jahresbericht der staatlichen Koordinationsstelle für Internetkriminalität hat das Bundesamt für Polizei 2010 kein einziges Verdachtsdossier in diesem Bereich erstellt. Im Vorjahr waren es noch 24 Verdachtsfälle, die der Bund aufgrund seiner Monitoring-Tätigkeit den Strafverfolgungsbehörden übergab. In wie vielen Fällen in diesem Jahr die Koordinationsstelle für Internetkriminalität bisher verdeckt ermittelte, ist nicht klar. Zahlen gibt sie nicht bekannt.
Das müssen Kinder und Jugendliche beim Chatten wissen
- Bevorzuge soziale Netzwerke, in denen sich Personen mit dem richtigen Namen zu erkennen geben (zum Beispiel Facebook).
- Meide anonyme soziale Netzwerke (wie etwa Netlog).
- Akzeptiere nur «Freunde», die du auch wirklich kennst.
- Niemals Namen, Adresse, Telefonnummern, Schulhaus und anderes bekanntgeben.
- Keine Nicknames verwenden, die Hinweise auf Alter und Geschlecht geben.
- Es geht niemanden etwas an, ob man allein zu Hause ist.
- Keine Daten von Seiten herunterladen, die man nicht kennt.
- Auch Kinder dürfen unhöflich sein und einen Dialog einfach abbrechen.
Das müssen Eltern wissen, deren Kinder chatten
- Halten Sie Schritt mit dem Computer-/Internet-Wissen Ihres Kindes.
- Nehmen Sie sich Zeit, mit Kindern über Internet, Chat, Facebook, Netlog et cetera und die Unterschiede der Plattformen zu diskutieren.
- Chat-Verbot bringt nichts, es animiert Kinder, heimlich zu chatten.
- Bei Kindern unter 12 Jahren gehört der PC nicht ins Kinderzimmer.
- Verschaffen Sie sich Einblick in die Internetkommunikation der Kinder und Jugendlichen, lernen Sie chatten und erfahren Sie, welche Chaträume Gefahren bergen.
- Informieren Sie sich über Chats: www.fit4chat.ch (Angebot der Luzerner Polizei für Kinder, Eltern und Lehrpersonen).
- Wird Ihr Kind im Internet (sexuell) belästigt, wenden Sie sich an www.kobik.ch (→ Meldeformular).
- Bringen Sie Ihrem Kind bei, dass auch Kinder Nein sagen dürfen.
Gegendarstellung
«In Ihrem Artikel wurde der Eindruck erweckt, die Chat-Plattform Swisstalk sei ein Forum, wo Männer ihre Phantasien auslebten und sich an Minderjährige heranmachten. Überdies werde dieses Verhalten von den Betreibern geduldet. Dies trifft nicht zu. Swisstalk richtet sich an Erwachsene, nur 0,5 Prozent der Nutzer sind minderjährig. Die Nutzer verpflichten sich, Swisstalk nur zu legalen Zwecken zu nutzen und keine strafrechtlich relevanten oder unsittlichen Inhalte zu verbreiten. Die Einhaltung dieser Regeln wird von Swisstalk strikt überprüft und bei Missachtung mit Sperrung des Nutzers durchgesetzt. Ferner wird behauptet, eine Testperson hätte sich unter dem Pseudonym «ballerina15» eingeloggt. Ein solches Pseudonym hat auf unserem Server nie existiert. Des Weiteren wird dargelegt, dass sich nie ein Moderator eingeschaltet habe, was impliziert, dass Swisstalk trotz Kenntnis der Sachlage untätig blieb. Die Testperson hat aber stets private Unterhaltungen im Chat geführt, die für einen Moderator (im Gegensatz zum öffentlichen Chat) aus Datenschutzgründen nicht einsehbar sind. Ebenfalls hat die Testperson nie einen Vorfall bei einem Moderator gemeldet, weshalb ein Einschreiten schlicht nicht möglich war. Dass die Betreiber von Swisstalk empört auf die Recherchen der Testperson reagierten und diese als heuchlerisch bezeichneten, trifft so nicht zu. Die Betreiber sind einzig verärgert darüber, dass der Artikel einen Sachverhalt aufführt, der sich so wie geschildert nicht zugetragen hat.»
Community Engineering GmbH, Buochs NW
Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest.