Die Villa ist geräumig und gepflegt, ein Naturpool lädt im Sommer zum Bad, Aaraus Altstadt liegt in Gehdistanz. So schön kann Wohnen sein. Doch der Schein trügt: Etwa ein Dutzend Kleinkinder und ebenso viele Kindergarten- und Primarschüler machen das kleine Paradies zum Alptraum. So jedenfalls sieht es das Ehepaar Esther Heer und Markus Caduff. Denn die Kleinen, die, aufgeteilt auf zwei benachbarte Villen, die Kinderkrippe «Zwärglihuus» des Kantonsspitals Aarau besuchen, stören die Idylle.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Seit über zwei Jahren bemühen Heer und Caduff die Aargauer Gerichtsbarkeit. Am 22. Februar 2007 forderte ihr Anwalt bereits bei der zweiten Instanz, dem Verwaltungsgericht, ein sofortiges Nutzungsverbot für die beiden Kindertagesstätten. Der Grund: Lärmimmissionen. Bislang allerdings ohne Erfolg. Die Geräusche von spielenden Kindern, so das Urteil des Verwaltungsgerichts, könnten nicht per se als Lärm bezeichnet werden und deshalb auch nicht generell die Anordnung eines sofortigen Nutzungsverbots rechtfertigen. Caduff und Heer haben Einsprache erhoben. Nächste Station wird wohl das Bundesgericht in Lausanne sein.

Die Vehemenz, mit der das Paar die Schliessung der beiden Krippen verfolgt, erstaunt. Heer setzt sich nämlich dafür ein, dass Kinder spielen dürfen – andernorts. Sie ist auf der Website der Organisation «Right to Play» als Gönnerin aufgeführt. Credo des gemeinnützigen Vereins: «Mit der Kraft von Sport und Spiel ist das Leben von Kindern in den am stärksten benachteiligten Regionen der Welt zu verbessern und auf diese Weise ein Beitrag zu Entwicklung, Gesundheit und Frieden zu leisten.» Heer und Caduff wollten keine Stellung nehmen, ebenso wenig wie «Right to Play». «Wir kommentieren die Privatangelegenheiten unserer Sponsoren nicht», heisst es dort.