Lohn für Hausarbeit?
Frage: Seit einem Jahr lebe ich mit meinem Freund zusammen. Er ist selbständig, ich arbeite 70 Prozent in einem Büro und erledige daneben die ganze Hausarbeit alleine. Kann ich von ihm dafür eine Entschädigung verlangen?
Veröffentlicht am 27. August 2007 - 17:29 Uhr
Eine Entschädigung können Sie nur verlangen, wenn Sie dies mündlich oder schriftlich mit ihm abgemacht haben. Nur dann liegt ein Arbeitsvertrag mit Lohnanspruch vor. Ohne entsprechende Regelung gehen die Gerichte davon aus, dass die Haushaltsführung unentgeltlich erfolgt. Dies gilt selbst dann, wenn Sie Ihr Arbeitspensum für den Haushalt reduziert hätten.
Anders sähe es aus, wenn Sie im Geschäft Ihres Freundes mitarbeiten würden. Auch ohne Vereinbarung eines Arbeitsvertrages geht das Gesetz von einem Arbeitsverhältnis aus, wenn jemand für einen anderen Dienste erbringt, die nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten sind. Geschuldet wäre der «übliche» Lohn. Im Streitfall müsste das Gericht die Höhe festlegen. Darum: Halten Sie mögliche Vereinbarungen im Konkubinat vorher schriftlich fest.
2 Kommentare
Guten Tag
Ich lebe im Konkubinat mit Partner und dessen Sohn.
Ich bez 600.00 Fr und ich erhalte nichts für Hsushaltsarbeit die ich zu 90% selber erledige ,ich bez auch das Essen mehrheitlich selber ca 700.00 Fr ist das so in Ortnung oder wie sehen meine Rechte aus.Der Sohn 23 J hilft gar nichts im Hsushalt ist ende Juli mit der 2 Ausbildung fertig.Dies geht so seit 2 1/2 Jahre.
Vielen Dank für Ihre Antwort,mein Lohn ist zu klein um.mir ein Anwalt zu leisten.
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