Im Frühjahr 2016 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Regeln für eine bessere Absicherung von Konkubinatspaaren auszuarbeiten. Für eine solche «Ehe light» soll er sich am französischen Vorbild orientieren, dem Pacte civil de solidarité (Pacs). Ob und wann ein solches Gesetz in Kraft tritt, steht in den Sternen.

Bis dahin fehlt es an griffigen Rechtsregeln. Unverheiratete tun gut daran, sich selbst um ihre Absicherung zu kümmern. Das Beobachter-Beratungszentrum macht immer wieder die Erfahrung, dass sich viele in falscher Sicherheit wähnen.

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Das gehört in den Konkubinats­vertrag

Einen Konkubinatsvertrag, der für alle Paare passt, gibt es nicht. Wie viel und was die Partner vereinbaren, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Sinnvoll sind Regelungen zu den folgenden Fragen:

  • Haushaltsbudget: Wie teilen wir die Kosten auf?
  • Hausarbeit: Wer macht was? Wie wird die Mehrarbeit entschädigt?
  • Inventarliste: Wem gehört was? Wie teilen wir gemeinsame Anschaffungen bei einer Trennung auf?
  • Beistand bei Trennung: Soll die wirtschaftlich schwächere Partei nach einer Trennung vom Partner Unterhaltszahlungen erhalten?
  • Wohnung: Wer darf bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben? Und welche Kündigungsfristen gelten für den Ausziehwilligen?
  • Vermögen: Soll bei einer Trennung ein Vermögensausgleich stattfinden?


Der Konkubinatsvertrag muss nicht öffentlich beurkundet sein; ein schriftlicher, von beiden Partnern unterzeichneter Vertrag reicht. Regelungen für den Todesfall gehören nicht in den Konkubinatsvertrag, sondern in separate Testamente oder einen öffentlich zu beurkundenden Erbvertrag.

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Mehr zum Konkubinat

Meist fehlen für Paare, die im Konkubinat leben, die gesetzlichen Bestimmungen. Paare tun deshalb gut daran, eigene Abmachungen zu treffen. Als Beobachter-Mitglied machen Sie sich praktische Musterverträge zunutze und erfahren unter anderem, wie Sie die Vorsorge regeln können.

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