Frage: In unserer Ehe klappt nichts mehr. Wir haben zwei minderjährige Kinder. Sollen wir uns besser scheiden lassen oder nur getrennt leben?

Es ist schwierig zu ermessen, was im persönlichen Fall die beste Lösung ist. Doch zwischen dem Getrenntleben und der Scheidung gibt es ein paar Unterschiede, die nachfolgend erklärt sind.

Bei einer Trennung ist Folgendes zu regeln:

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Bei einer Scheidung ist zusätzlich Folgendes zu regeln:

  • das Sorgerecht über die Kinder
  • auf welchen Ehegatten der Mietvertrag für die eheliche Wohnung übertragen wird oder ob ein befristetes Wohnrecht am Eigenheim für einen Ehegatten nötig ist;
  • die güterrechtliche Auseinandersetzung;
  • die Teilung der während der Ehe geäufneten Pensionskassenguthaben.

Gütertrennung ist bei Trennung ratsam

Können sich die Eheleute einigen, ist der Gang ans Gericht bei der Trennung fakultativ. Bei der Scheidung hingegen ist er obligatorisch. Im Streitfall kann bei der Trennung jede Partei jederzeit das Gericht einschalten. Lehnt eine Seite die sofortige Scheidung ab, muss die andere – ausser bei gravierenden Vorkommnissen – die zweijährige Trennungsfrist abwarten.

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist auf Wunsch beider Eheleute bereits bei der Trennung möglich. Ein Vertrag auf Gütertrennung bei der Notarin ist aber ratsam. Ansonsten ist über die künftigen Ersparnisse bis zur Scheidung noch abzurechnen.

Gegen den Willen eines Ehegatten ist die Gütertrennung nur über das Gericht zu erreichen. Und dafür müssen wichtige Gründe vorliegen, zum Beispiel, dass eine Ehegattin ihre Errungenschaft verschleudert oder sich ein Ehegatte der Scheidung nur widersetzt, damit er möglichst lange von der Errungenschaft des anderen profitieren kann.

Im Gegensatz zur Scheidung hat die Trennung weder einen Einfluss auf die Witwen- und Witwerrenten noch auf die gegenseitige Erbberechtigung. Die Eheleute können aber freiwillig bereits vor der Scheidung in einem notariell beglaubigten Erbvertrag gegenseitig auf ihr Erbrecht verzichten.

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