Bei Moni Pulver* war es Liebe auf den ersten Blick: Als die Schweizerin 1994 den Libanesen Samir Zahir* kennen lernte, schwebte sie auf Wolken. Die beiden heirateten, und ein Jahr später wurde ihre Tochter Sheila geboren.

Doch der Familienalltag in der Schweiz wurde zur Katastrophe: Nach sechs Jahren verliess Moni Pulver mit ihrer Tochter die gemeinsame Wohnung und beantragte die Scheidung. Sie erhielt das Sorgerecht, dem Vater wurde ein Besuchsrecht zugesprochen. An einem Besuchstag entführte Zahir die fünfjährige Sheila in den Libanon. Als er ohne seine Tochter in die Schweiz zurückkehrte, wartete bereits die Polizei. Zahir wurde verhaftet – seine Exfrau hatte Strafanzeige eingereicht.

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Andere Länder, andere Sitten
Die Mutter hatte Glück: Nach fünf angsterfüllten Monaten durfte sie ihre Tochter endlich wieder in die Arme schliessen. Der Internationale Sozialdienst (SSI) hatte vermittelt, und Moni Pulver konnte sich mit ihrem Exmann einigen.

Normalerweise gibt es mehr Schwierigkeiten bei einer Entführung – vor allem wenn die Kinder in arabische Staaten gebracht werden. Die Gesetze sind komplett anders als in europäischen Ländern. Nach einer Scheidung etwa gilt die Regel, dass die Kinder beim Vater und seiner Familie aufwachsen.

Teamwork von 58 Staaten
58 Staaten, darunter auch die Schweiz, haben im Oktober 1980 das Haager Übereinkommen unterzeichnet, das Fälle von Kindsentführungen regelt. Bei einer Entführung bieten die Mitglieder Rechtshilfe an – betroffene Mütter und Väter können auf behördlichem Weg vorgehen. Bis heute ist aber kein einziges nordafrikanisches Land mit von der Partie.

Immerhin: Marokkos Führung hat diesen Frühling anlässlich eines Staatsbesuchs in Holland in Aussicht gestellt, nicht mehr länger abseits stehen zu wollen. «Sollte Marokko dem Haager Übereinkommen beitreten, könnte das auch Signalwirkung auf die übrigen muslimischen Länder haben», sagt Rolf Widmer als Leiter der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes.

Für Rolf Widmer steht das Kind im Mittelpunkt. «Das Kind hat ein Anrecht auf Kontakt mit beiden Elternteilen», sagt der ehemalige Leiter der Asyl-Organisation Zürich. Die zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SSI in Genf versuchen, die Kommunikation zwischen den zerstrittenen Parteien herzustellen. Die Stiftung verfügt über ein Netzwerk von Korrespondenten in mehr als 100 Staaten.

Vorbeugen durch Selbstständigkeit
Die Zahl der Entführungen hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen: In der Schweiz werden heute pro Jahr schätzungsweise 150 bis 300 Kinder entführt. Die Gründe dafür: immer mehr Scheidungen sowie eine Zunahme der binationalen Ehen und der Ehepaare gleicher Nationalität, die in die Schweiz einwandern.

Nur wenige Fälle werden zum Thema in den Medien – so beispielsweise die Entführung von Marc-André aus dem Berner Inselspital Ende Juni. Der Vater wurde verhaftet; seinem zweijährigen Sohn geht es den Umständen entsprechend gut.

SSI-Mitarbeiterin Tania Kasme-Knoch beschäftigt sich Tag für Tag mit Kindsentführung. «Wir haben pro Jahr etwa 100 Kontakte zu Müttern und Vätern, die eine Entführung des Kindes befürchten oder vor einer vollzogenen Entführung stehen», sagt die Sozialarbeiterin. Sie hat eine neue Broschüre verfasst, in der sie mögliche Massnahmen vorschlägt.

Tania Kasme-Knoch rät etwa, den Kindern schon früh das Telefonieren beizubringen. Bei einer Entführung kann es entscheidend sein, wenn das Kind die Nummer von zu Hause auswendig weiss. Ein zweiter Tipp ist das Zusammenstellen eines Familiendossiers mit aktuellen Fotos des Kindes und des ehemaligen Partners. Material über den früheren Partner, seine Familie und sein Herkunftsland ist im Fall einer Kindsentführung hilfreich.

Die schweizerische Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen wird in jenen Fällen aktiv, die sich innerhalb der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens abspielen. Drei Angestellte sind in Bern im Bereich Kindsentführung tätig und bearbeiten etwa 100 Fälle pro Jahr, wovon jedes vierte Dossier das elterliche Besuchsrecht von Kindern betrifft.

Die Zentralbehörde und der SSI warten jetzt gespannt, wie Marokko entscheidet – und wie die Nordafrikaner bei einem allfälligen Beitritt die Haager Regelung umsetzen. Es wäre eine Chance, gemeinsam mit weiteren Ländern noch härter gegen Kindsentführungen anzukämpfen.

* Name geändert