Frage: Ich möchte mit meiner 13-jährigen Tochter Ferien in Marokko machen. Meine Exfrau ist dagegen. Sie sagt, sie würde mir die Identitätskarte nicht geben. Was kann ich tun?

Schauen Sie im Scheidungsurteil nach. Dort steht mit ziemlicher Sicherheit nicht geschrieben, dass beim Ferienbesuchsrecht Reisen ins Ausland ausgeschlossen sind. Daher gilt der Grundsatz: Sie entscheiden allein, wie und wo Sie die Ferien mit Ihrer Tochter verbringen. Die Exfrau muss Ihnen deshalb die Reisedokumente der Tochter aushändigen.

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Weigert sie sich, können Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz der Tochter wenden und um Vermittlung bitten. Die Behörde kann das selbst übernehmen oder Sie an eine Jugendberatungsstelle verweisen. Die Exfrau müsste sachliche Gründe vorbringen, die gegen einen Auslandsaufenthalt sprechen. Gibt es keine, wird die Behörde sie anweisen, Ihnen die Reisedokumente auszuhändigen.

Weigert sich die Exfrau weiterhin, könnte die Behörde, gestützt auf Artikel 307 des Zivilgesetzbuchs, selbst eine Identitätskarte für das Kind bestellen und Ihnen aushändigen.