Wenn der Ex nicht zahlt
Allein erziehenden Müttern, denen der Exmann die Kinderalimente nicht zahlt, schiesst die Gemeinde das Geld vor. Theoretisch. Die Praxis bei diesen Bevorschussungen aber treibt viele Mütter in die Sozialhilfe.
Veröffentlicht am 17. Juli 2006 - 08:55 Uhr
Was ist heute nicht alles «besorgniserregend». Ozonwerte, die Zahl der Hautkrebsfälle, kiffende Teenies. Wenn einer behauptet, etwas sei «besorgniserregend», steht es morgen ganz sicher in der Zeitung. Auch als Bundesrat Pascal Couchepin kürzlich die erste Schweizer Sozialhilfestatistik präsentierte und feststellte, dass immer mehr Kinder auf Sozialhilfe angewiesen seien, hiess es allerorten, das sei doch wahrlich besorgniserregend.
Besorgniserregend ist aber vielmehr, dass wenig dagegen unternommen wird. Zum Beispiel bei der so genannten Alimentenbevorschussung. Darunter verstehen Experten Folgendes: Wenn der alimentenpflichtige Elternteil - meist der Exmann - die Kinderalimente nicht zahlt, springt die Gemeinde ein, schiesst der Mutter das Geld vor und holt es sich vom Mann zurück.
Alle Kantone kennen entsprechende Gesetze. Allein im Kanton Zürich erhalten mehr als 10’000 Alleinerziehende solche Vorschüsse. Kinder sollen so vor Armut geschützt werden. Das klingt gut, doch Gemeinden versuchen immer wieder zu kneifen. Ferner sind die Berechnungen für die Höhe des Vorschusses so verworren, dass sie kaum einer kapiert.
Krankenschwester Rita Casutt, 47, ist eine von mehr als 300 Betroffenen in Chur. Allein erzieht sie Reto, 14, und Fabio, 17. Bisher erhielt sie von der Stadt monatlich 1’200 Franken, weil ihr Mann die Alimente nicht zahlen kann. Doch weil neu Fabios Lehrlingslohn zum Einkommen hinzugezählt wird, erhält sie nur noch 62 Franken - je mehr Einkommen sie erzielt, desto weniger Vorschuss gibts. «Das ist verrückt. Da arbeitet man als allein erziehende Mutter 50 Prozent und wird noch dafür bestraft.»
Der Kanton Graubünden kennt auch feste Einkommensgrenzen. Werden diese überschritten, gibts überhaupt kein Geld mehr. Lebte Casutt im Kanton Bern, Tessin oder Genf, hätte sie das Problem nicht. In diesen drei Kanton werden Alleinerziehende, die arbeiten, nicht bestraft, denn sie kennen keine solchen Einkommenslimiten.
Weil Rita Casutt eine ehrliche Haut ist, hat sie gemeldet, dass ihr neuer Partner bei ihr einziehen wird. Wieder wohnt sie im falschen Kanton: In Graubünden wird das Einkommen des Konkubinatspartners zum ausschlaggebenden Einkommen geschlagen. 14 andere Kantone sind da generöser und tun das nicht. Nur eben: Pech, wer in einem knausrigen Kanton wohnt. Casutt wird deswegen bald gar keinen Rappen Vorschuss mehr erhalten. Behördenvertreter Hans Joss, Leiter Soziale Dienste der Stadt Chur, stellt nüchtern fest: «An sich zu begrüssende Schritte wie Erwerbsarbeit, Ausbildung der Kinder oder eine neue Partnerschaft zeigen negative Auswirkungen im Bereich der Bevorschussung.»
Ein weiteres Beispiel: Der Kanton Tessin kennt zwar keine Einkommensgrenzen, dafür schiesst er das Geld für Kinderalimente höchstens fünf Jahre lang vor. Dann ist Schluss. Gaby Trautmann, 37, aus Sementina erhielt jahrelang 700 Franken im Monat für ihre beiden Kinder. Seit Januar 2005 gilt die Fünf-Jahres-Guillotine. «Das spüre ich. Ein Restaurantbesuch oder ein Paar Extra-Schuhe liegen nicht mehr drin.» Trautmann arbeitet halbtags als Sekretärin und bringt so ihre Familie knapp über die Runden. Sie hätte sogar Anspruch auf Sozialhilfe, doch darauf verzichtet sie.
Auch Gisela B. (Name der Redaktion bekannt), 36, aus dem Thurgau erzieht allein zwei Kinder. Sie arbeitet zu 60 Prozent als Buchhalterin in leitender Stellung. Zurzeit tut sie, was alle Berufsberater predigen: Sie bildet sich weiter. «Ohne Bevorschussungen müsste ich mehr arbeiten und auf meine Weiterbildung verzichten», sagt sie. Genau das kann ihr blühen, denn der Thurgauer Regierungsrat hat den Entwurf für ein neues Alimentengesetz vorgelegt: Vorschüsse sollen keine mehr bezahlt werden, wenn das Einfordern des Geldes beim Exmann «aussichtslos» erscheint. «Ein Rückschritt», kritisiert Cornelia Komposch, die für die Sozialdemokraten im Kantonsparlament sitzt. «Alleinerziehende erhalten wohl künftig keine Kinderalimente mehr, wenn beispielsweise der Exmann im Ausland lebt.» Und das ist bei Gisela B. der Fall.
Das Bundesamt für Justiz kommt in einem Gutachten zum Schluss: «Die Alimentenbevorschussung in den Kantonen basiert auf höchst unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen.» Es existierten «verschiedene, zum Teil komplexe und für die Anspruchsberechtigten wenig nachvollziehbare Berechnungsmethoden», kritisiert das Amt. Der Nationalrat hat - gegen den Willen von SVP und FDP - in der vergangenen Session den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob dieses kantonale Tuttifrutti nicht vereinheitlicht werden könnte. Der Bund hat aber in dieser Sache wenig Einfluss, das ist Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Allenfalls, so das Gutachten, könne Bern indirekt mit Finanzhilfen den Kantonen unter die Arme greifen. Das allerdings ist, angesichts des finanzpolitischen Permafrosts, wohl Wunschdenken.
Kurt Pärli, Sozialrechtsexperte an der Fachhochschule Solothurn-Nordwestschweiz, kritisiert die Situation: «Kinder stehen unter besonderem Schutz. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention unterschrieben, und in der Verfassung haben wir ein Diskriminierungsverbot für Kinder.» Und Anna Hausherr vom Schweizerischen Verband allein erziehender Mütter und Väter doppelt nach: «Uns ist es egal, wer das an die Hand nimmt. Entscheidend ist, dass jedes Einelternkind das Recht auf Alimentenvorschüsse hat.»
Warum aber regeln die Kantone die verfahrene Situation nicht unter sich? So wie sie es erfolgreich vorgemacht haben in der Sozialhilfe mit den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), deren Empfehlungen mittlerweile von den Kantonen anerkannt und in Gesetzen für verbindlich erklärt wurden? «Das kann ich mir durchaus vorstellen», sagt Kathrin Hilber, St. Galler Regierungsrätin und Präsidentin der kantonalen Sozialdirektorenkonferenz, die den heutigen Zustand als «stossend» bezeichnet. «Die Konferenz der Sozialdirektoren wird sich mit dem Thema befassen. Aber ich muss eingestehen: Zurzeit läuft in dieser Angelegenheit nichts.»
Allein erziehende Mütter wie Rita Casutt, Gaby Trautmann und Gisela B. werden wohl noch lange auf eine gerechte Lösung warten - oder beim Sozialamt anklopfen müssen. Das ist wirklich besorgniserregend.