Frage: Ich halte es mit meinem Mann nicht mehr aus. Er meint dazu lapidar, ich könne ja gehen, aber dann müsse ich auch selber finanziell für mich schauen. Ist das so?

Nein. Bei der Trennung hat der Ehepartner Anspruch auf Unterhaltsbeiträge des andern, wenn es ihm nicht möglich und auch nicht zumutbar ist, seinen Lebensunterhalt aus den eigenen Einnahmen zu bestreiten. Das Eheschutzgericht setzt auf entsprechendes Begehren hin die geschuldeten Unterhaltsbeiträge fest.

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Es entscheidet im Übrigen auch darüber, wer in der ehelichen Wohnung bleiben kann und wer ausziehen muss, wenn Ehepaare sich darüber nicht einigen können. Dabei weist das Gericht die Liegenschaft oder Wohnung – unabhängig von allfälligen Eigentumsverhältnissen – dem Gatten zur Benutzung zu, dem sie besser dient respektive der Umzug weniger zuzumuten ist. Dem andern Ehegatten setzt es eine angemessene Auszugsfrist.