Das Familiengrab, ein Auslaufmodell? Irrtum! «Die Zahlen sind seit Jahren konstant. Wir stellen sogar ein steigendes Interesse fest», sagt Meinrad Huber vom Bestattungs- und Friedhofsamt der Stadt Zürich. Vor allem Menschen, die ihre Trauer an einem bestimmten Ort ausdrücken oder ihrer Familie ein Zeichen setzen wollen, würden sich dafür entscheiden. Während ein Einzelgrab in der Regel nach 20 Jahren aufgehoben wird, lässt sich ein Familiengrab für eine längere Laufzeit mieten. Bei Bedarf können die Angehörigen den Vertrag oft auch verlängern. Zudem muss man sich nicht zwingend auf dem Friedhof der Wohngemeinde bestatten lassen. Die Miete eines Grabes in einer anderen Gemeinde ist in der Regel möglich, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

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Wer eine Erdbestattung wünscht, muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Anders bei der Kremation: Da dürfen die Angehörigen die Asche eines Verstorbenen auch an einem ausgesuchten Platz im eigenen Garten, in den Bergen, im See oder an den Wurzeln eines Baums verstreuen.

Buchstabencode statt Grabstein

«Besonders Naturliebhaber oder Menschen, die explizit nicht auf dem Friedhof bestattet sein wollen, sehen sich nach anderen Möglichkeiten um», sagt Ueli Sauter, Gründer der Organisation Friedwald. Der Friedwald ist ein frei zugängliches Waldstück, auf dem der Förster geeignete Bäume für die Baumbestattung aussucht. Wer einen solchen Friedwaldbaum kauft, kann seine Asche und diejenige seiner Angehörigen an dessen Wurzeln in die Erde einbringen lassen. Die Nutzungsdauer für einen Friedwaldbaum beträgt maximal 99 Jahre und ist durch einen Grundbucheintrag geschützt. Anstelle eines Grabsteins bezeichnet eine kleine Bemalung mit einem Buchstabencode den persönlichen Baum.

Selbstverständlich kann man sich auch einen schönen Baum irgendwo im Wald aussuchen. Doch der ist nicht geschützt. Soll das Areal zum Beispiel gerodet werden, ist dagegen nichts zu machen.

An den Wurzeln eines Familienbaums dürfen auch Nichtverwandte wie etwa Lebenspartner bestattet werden. Wer hier zur «Familie» gehört, bestimmt die Käuferin oder der Käufer des Baums. Welche Vorschriften diesbezüglich beim Familiengrab auf dem Friedhof gelten, bestimmt die Gemeinde. Die Städte Bern und Zürich zum Beispiel überlassen es den Mietern des Familiengrabs, wer darin bestattet wird.

Bei beiden Bestattungsformen ist eine traditionelle kirchliche Abdankung möglich, aber nicht Pflicht. Alternativ kann auch eine Ritualberaterin, ein freischaffender Theologe oder eine Person aus dem Freundeskreis durch die Trauerfeierlichkeiten führen. Die Abdankung muss nicht zwingend auf dem Friedhof, in Friedhofsnähe oder auf dem Friedwald stattfinden. Das Wie und Wo kann jede Person selber im Voraus festlegen, am besten in einer schriftlichen Bestattungsanordnung. Andernfalls entscheidet die Familie.

Weitere Infos

Friedwald: www.friedwald.ch, Tel. 052 741 42 12
Ritualberatung: www.ritualnetz.ch, Tel. 062 922 54 83