An einem Frühlingsabend um 10 vor 10 stellte die Deutschschweizerin Sabina Klein (Bild) in ihrer Wohnung im Tessin den Fernseher an, um sich über den Stand der Dinge zu informieren. Doch statt News empfing ihr Fernsehgerät nur Störsignale. Dabei hatte Klein noch Glück im Unglück: Was tatsächlich nur eine vorübergehende Störung war, wird für sie bald zum gewohnten Bild gehören. Denn das Deutschschweizer und das welsche Fernsehen werden im Tessin ab Mitte Jahr nicht mehr via Antenne zu empfangen sein. Nicht betroffen ist, wer die beiden Sender per Kabel oder Satellit in die gute Stube holt.

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Das ärgert Frau Klein: «Als Deutschschweizerin habe ich doch einen Anspruch, mich in jedem Landesteil in meiner Muttersprache informieren zu können. Dafür bezahle ich ja auch Gebühren.»

Auch in der übrigen Schweiz schaltet die SRG SSR idée suisse (kurz: SRG) ihre Programme aus den anderen Sprachregionen etappenweise ab. In der Deutschschweiz werden der welsche Sender TSR und der Tessiner TSI nicht mehr terrestrisch zu empfangen sein, in der französischen Schweiz SF DRS und TSI. Die SRG schätzt, dass 10000 Haushalte ohne Kabelanschluss oder Satellitenschüssel regelmässig die Programme in anderen Landessprachen einschalten. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hingegen geht von bis zu 200000 Betroffenen aus.

Teurer Umstieg auf Satellit

Die SRG empfiehlt allen, die nicht auf die Sender aus den anderen Regionen verzichten wollen, eine Satellitenschüssel zu installieren. «Das ist zumutbar», sagt Simon Meyer von der SRG. Zuschauerin Klein ist anderer Ansicht: «Jetzt muss ich mir von der SRG eine Satellitenschüssel aufzwingen lassen, wenn ich weiterhin Deutschschweizer Fernsehen schauen will.»

Die günstigste Schüssel inklusive Installation schlägt mit rund 1000 Franken zu Buche. Muss ein Parabolspiegel in einem entlegenen Gebiet eingerichtet werden, kann das leicht ein Mehrfaches kosten. Für Härtefälle gibt es zwar Geld an eine Satellitenempfangsanlage. Bisher bewilligte die SRG allerdings erst eine Hand voll solcher Gesuche.

Im Glarnerland sind der Tessiner und der welsche Sender bereits abgestellt. Der Fernsehverband Glarner Grosstal-Sernftal hat deshalb bei der SRG eine Beschwerde eingereicht. Da es in der Region des Verbandes kein Kabelfernsehen gibt, bleibt nur der Satellitenempfang. Ein weiteres Mal würden Randregionen benachteiligt, schreibt der Verband in seiner Beschwerde: «Mit Ihrer Abschaltung erreichen Sie in unserer Region das Gegenteil Ihrer publizierten und grossartigen idée suisse.»

Die SRG macht diese Sendepause nicht ganz freiwillig: In einem europäischen Abkommen hat sie sich verpflichtet, bis 2020 das Fernsehsignal für Antennen neu auch digital zu verbreiten. Das soll nicht nur bessere Qualität, sondern auch zusätzliche Kapazitäten mit sich bringen. Wer davon profitieren will, braucht ein zusätzliches Gerät, das den digitalen Empfang ermöglicht. Dieses kostet mit weniger als 300 Franken nicht halb so viel wie der Umstieg auf Satellitenempfang. Doch die SRG wird frühestens in vier Jahren damit beginnen, digital zu senden.

Kosteneinsparungen

Dabei wäre ein digitaler Sendebetrieb technisch rasch auf die Beine zu stellen. Das Bundesland Berlin machts vor: Es benötigt wenige Wochen, um von analog auf digital umzustellen. Die Situation in der Schweiz sei nicht vergleichbar, erklärt Bakom-Vizedirektor Martin Dumermuth: «Im Gegensatz zu Berlin muss die Schweiz jede Änderung der Frequenzen mit dem Ausland koordinieren.» Dieser Prozess benötige Jahre.

Die Zwangspause fürs Antennenpublikum hat für die SRG einen schönen Nebeneffekt: Sie spart 20 Millionen Franken jährlich für den analogen Sendebetrieb. Bis die SRG frühestens in vier Jahren digital zu senden beginnt, betragen die Einsparungen 80 Millionen Franken. Dagegen müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer tiefer in die Tasche greifen, wollen sie weiterhin die Sender aus den anderen Sprachregionen empfangen.

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Gebührenreduktion?

«Wer nicht mehr alle nationalen Programme empfangen kann, von dem darf der Bund auch nicht die vollen Fernsehempfangsgebühren verlangen», fordert Matthias Nast von der Stiftung für Konsumentenschutz. Im Radio- und Fernsehgesetz ist zwar festgehalten, dass die Fernsehprogramme für die Sprachregionen in der ganzen Schweiz verbreitet werden. Doch das zuständige Departement Leuenberger kann festlegen, «unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden darf». Wer also die Gebühren für den TV-Empfang kürzt, weil er nicht mehr die volle Palette der nationalen Programme empfängt, begibt sich auf juristisch heikles Terrain.

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