Wenn Geklautes wieder auftaucht
Frage: Unserem Sohn wurde das Velo gestohlen. Die Versicherung kam für den Schaden auf. Wochen später entdeckte der Sohn das Velo im Zug und nahm es mit nach Hause. Müssen wir es nun dem Dieb zurückgeben?
aktualisiert am 11. August 2017 - 12:16 Uhr
Nein, denn der Dieb ist nicht Eigentümer des Velos. Dies ist vielmehr die Versicherung geworden, als sie Ihnen eine Entschädigung bezahlt hat. Ihr Sohn muss deshalb der Gesellschaft melden, dass er sein Velo wieder gefunden hat.
Meistens können Versicherte dann wählen: Wollen sie das Velo behalten und die Entschädigung zurückzahlen oder das Geld behalten und das Velo der Versicherung überlassen? Eine weitere Variante besteht darin, dass man die Entschädigung behält und das Velo der Versicherung abkauft, die es ohnehin verkaufen würde.
Wenn Sie es behalten und die Entschädigung zurückzahlen, haben Sie den Vorteil, dass Sie einen Schaden weniger gemeldet haben. Oft nehmen Versicherungen solche Schadensfälle nämlich zum Anlass, die Vertragsbedingungen zu verschlechtern, zum Beispiel den Selbstbehalt zu erhöhen.