Der PostFinance fehlt die gesetzliche Grundlage, um Konten der gebundenen Vorsorge Säule 3a selbständig anzubieten. Mit der UBS hat sie deshalb die «PostFinance Vorsorgestiftung der UBS AG» gegründet. Als Vorsorgekunde der PostFinance gehen Sie rechtlich ein Vertragsverhältnis mit der Stiftung ein. Aus diesem Grund entfällt für die Vorsorgegelder die Staatsgarantie bei der PostFinance. Es gilt der normale Einlegerschutz für Ihre Vorsorge-Kontoguthaben, nämlich bis zu 100'000 Franken pro Kunde, wie für alle UBS-Kunden.

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Die Fondsanlagen sind im Konkursfall nicht gefährdet, denn sie werden als Sondervermögen ausgeschieden und fallen im Gegensatz zu den Kontoguthaben nicht in die Konkursmasse.

Um die spätere Auszahlung aus steuerlichen Gründen zu staffeln, sollten Sie für die künftigen Einlagen ein zweites Vorsorgekonto eröffnen. Um das Risiko zu verteilen, tun Sie das am besten bei einem anderen Institut.