Doch, das kann durchaus sein. Wer keine Beitragslücken aufweist, erhält zwar eine so genannte Vollrente, nicht aber zwingend die maximale Vollrente von 2110 Franken. Die Höhe der AHV-Rente ist nicht nur von der Beitragsdauer abhängig. Sie wird ebenso von der Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens beeinflusst. Dieses setzt sich zusammen aus dem während der Beitragszeit erzielten Einkommen, das der Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird, und allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Die Maximalrente von heute 2110 Franken erhält nur, wer ein Durchschnittseinkommen von 75960 Franken erzielte. Ist das durchschnittlich erzielte Einkommen tiefer, erhalten Personen ohne Beitragslücken eine Rente zwischen 1055 und 2110 Franken. Wer Beitragslücken hat, erhält nur eine Teilrente. Diese ist rund 2,3 Prozent pro fehlendes Jahr tiefer als die Vollrente.

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