Wer in der Schweiz wohnt und/oder hier arbeitet, ist obligatorisch bei der AHV versichert – mit Ausnahme weniger Spezialfälle.

Erwerbstätige müssen grundsätzlich ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag Beiträge zahlen. Die Beitragspflicht endet üblicherweise mit Erreichen des AHV-Referenzalters; Nichterwerbstätige werden am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag beitragspflichtig. Zusammen mit den Beiträgen an die AHV werden auch diejenigen an die IV und die Erwerbsersatzordnung (EO) eingezogen.

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