Bauern bekommen keine IV
Eine absurde Regelung der Invalidenversicherung: Ein behinderter Landwirt könnte mehr verdienen als ein gesunder – wenn er den Beruf wechselt. Deshalb gibts keine Rente.
Veröffentlicht am 6. Juni 2011 - 10:27 Uhr
Als die Tanne beim Holzen auf die falsche Seite fällt, wird Joos Meier weggeschleudert. Der Bergbauer aus Stels oberhalb von Schiers GR verliert das Bewusstsein, bleibt längere Zeit eingeklemmt liegen, muss von der Rega gerettet werden. 99 von 100 Opfern eines solchen Unfalls, sagen die operierenden Ärzte, sind querschnittgelähmt.
Nicht so Joos Meier. Zwar brach er sich sämtliche Rippen, erlitt eine schwere Hirnerschütterung, muss auch viereinhalb Jahre später immer noch jede Woche in die Physiotherapie. Aber der heute 43-Jährige kann wieder gehen. Trotzdem hat der Unfall vom 3. Oktober 2006 sein Leben grundlegend verändert. Seinen Nebenjob als Skilehrer musste er aufgeben, im Hauptberuf als Bergbauer ist er stark eingeschränkt. Schwere Lasten kann er nicht mehr heben. «Spätestens nach einer Stunde muss ich mich setzen und immer mal wieder hinlegen, weil die Kräfte nachlassen.»
Eine von der Invalidenversicherung (IV) in Auftrag gegebene Abklärung ergibt: Meiers Arbeitsfähigkeit auf dem Betrieb beträgt noch 47 Prozent, obwohl er «alles Zumutbare» unternommen hat, um seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen. Sein 70-jähriger Vater arbeitet jetzt 700 Stunden pro Jahr im Stall, 200 mehr als vor dem Unfall. Seine Frau hilft noch mehr bei der Ernte als früher, trotz den vier noch minderjährigen Kindern. Auf dem Stalldach liess Meier eine riesige Solaranlage installieren, der damit produzierte Strom lässt sich teuer verkaufen. Aber auf Dauer reicht das alles nicht: Eine Aushilfskraft müsste her. Doch dafür fehlen die Mittel, ebenso die knapp 50'000 Franken für eine Ballenzange und einen Greifer, um Stroh und Heu einfacher in den Stall zu hieven.
Doch die IV lehnt es ab, diese Hilfsmittel zu finanzieren. Nicht, dass sie an Meiers Behinderung zweifelt. Aber Joos Meier solle seinen Beruf wechseln, fordert die Versicherung. Trotz seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit könne er in einer anderen Tätigkeit genug verdienen. Darum wird auch Joos Meiers Antrag auf eine IV-Teilrente, mit der er die Aushilfskraft für den Bauernbetrieb bezahlen könnte, abgelehnt.
Der Betrieb auf 1250 Metern über Meer, den Meier in der fünften Generation führt, ist «gut mechanisiert und eingerichtet» und damit laut einem von der IV bestellten Bericht für die Zukunft bestens gerüstet. Das Biofleisch der Angusrinder und der schottischen Hochlandrinder verkauft sich gut, die Betriebsnachfolge durch eines der vier Kinder ist praktisch gesichert. Trotzdem findet die IV einen Berufswechsel «zumutbar», und deshalb gibt es für den gelernten Landwirt kein Geld.
Praktisch dasselbe ist Andri Cantieni passiert. Der 44-Jährige betreibt in Seraplana zuunterst im Unterengadin einen 44 Hektaren grossen Bauernhof. Auch er produziert Biofleisch, auch sein Betrieb rentiert.
Die Wende kommt im Sommer 2008, unmittelbar vor der Geburt der Zwillinge Bignia und Florio, als seine hochschwangere Frau Renata schon im Spital liegt. Das unangenehme Kribbeln in Andri Cantienis linker Hand und im linken Bein wird immer stärker, plötzlich kann er nicht mehr gehen, sieht Doppelbilder. Die Diagnose ist Schock und Erleichterung zugleich: multiple Sklerose (MS). Erleichterung, weil die Krankheit nicht tödlich ist. Schock, weil sich dadurch sein Leben und das der ganzen jungen Familie einschneidend und dauerhaft verändert.
Cortison, eine Interferon-Behandlung und eine zweiwöchige Kur lindern den MS-Schub, doch Beeinträchtigungen bleiben zurück: Taubheitsgefühle in der linken Hand, Unsicherheiten beim Gehen. Und diese grosse Müdigkeit. «Manchmal bin ich schon vor dem Frühstück so erschöpft, dass ich mich am liebsten gleich wieder hinlegen würde», sagt Cantieni. Nur dank einer Aushilfskraft läuft der Bauernbetrieb weiter.
Einmal wöchentlich muss er sich ein Medikament spritzen, um weitere Schübe zu verhindern. Cantieni weiss, dass er am Tag nach dem Spritzen von Schüttelfrost und Grippesymptomen geplagt wird, und passt seinen Wochenplan entsprechend an. «Jammern ist nicht meine Sache. Ich muss mit der MS leben und sie mit mir. Es könnte schlimmer sein», sagt er.
Auch Cantieni unternimmt alles, um den finanziellen Schaden klein zu halten und so lange wie möglich als Bauer weiterarbeiten zu können. Er stösst schwer bewirtschaftbare Parzellen ab und pachtet stattdessen günstiger gelegene Flächen hinzu, den Kartoffelanbau gibt er ganz auf, da zu aufwendig.
Eine IV-Teilrente erhält er trotzdem nicht. Cantieni soll sich eine andere Stelle suchen, teilt ihm die IV mit. Mit «leichten Sortier-, Prüf- oder Verpackungsarbeiten oder leichteren Arbeiten im Bereich der Lager- oder Ersatzteilbewirtschaftung» könnte er trotz MS-Behinderung mehr verdienen denn als gesunder Bauer, argumentiert sie.
Dumm nur, dass das 40-Einwohner-Dorf Seraplana keinen Parkplatzwärter braucht. Auch als Lagerist wird der gelernte Bauer im Unterengadin kaum einen Job finden. Falls es überhaupt geeignete Stellen gibt, wartet kaum ein Arbeitgeber auf einen MS-Kranken. Zwar erachtet die IV einen Arbeitsweg von bis zu vier Stunden täglich als zumutbar, doch von Seraplana aus sind beispielsweise weder Landquart noch Chur in dieser Zeitspanne erreichbar.
«Wenn ich den Hof aufgeben muss, fallen automatisch auch meine Nebeneinkünfte weg», sagt Cantieni. Als nebenamtlicher Kontrolleur des kantonalen Landwirtschaftsamts kann er nur arbeiten, solange er selber als Bauer tätig ist. «Mit jährlich 20'000 bis 25'000 Franken Zuschuss käme der Betrieb über die Runden und könnte meine ganze Familie ernähren», rechnet Cantieni. Müsse er den Hof aufgeben, werde aber aller Wahrscheinlichkeit nach die vierköpfige Familie fürsorgeabhängig. «Und das kostet den Staat doch viel mehr!»
Den Staat insgesamt schon, aber nicht die IV, und die entscheidet. Das Ganze ist letztlich ein Berechnungsproblem: Für die Bemessung der Invalidität wird das «zumutbare Erwerbseinkommen» (mit Behinderung) mit jenem Einkommen verglichen, das bei voller Gesundheit erzielt werden könnte. Aber: Fast jeder Bergbauer könnte – theoretisch – in einem anderen Beruf mehr verdienen. Darum kann die IV Rentenanträge von Bauern oftmals ablehnen.
Bei Andri Cantieni kam die IV nach einer komplizierten Berechnung auf einen Invaliditätsgrad von zwei Prozent, beim von der Tanne erfassten Joos Meier gar auf null Prozent – weil er trotz Behinderung in einem anderen Beruf besser verdienen würde. Für eine Rente müsste der Invaliditätsgrad aber mindestens 40 Prozent betragen. Und völlig absurd: Rein rechnerisch sind Cantieni und Meier nicht einmal invalid genug, damit es Umschulungsbeiträge für die gelernten Landwirte gibt: Dafür brauchts einen minimalen Invaliditätsgrad von 20 Prozent.
«Landwirte wie auch Arbeitnehmer in anderen Tieflohnbranchen fallen durch die Maschen», sagt Christian Thöny. Der Churer Rechtsanwalt vertritt mehrere Betroffene, auch Meier und Cantieni. «Obwohl sie IV-Beiträge zahlen, sind sie – abgesehen von schwersten Fällen – faktisch nicht IV-versichert.» Weil ihnen grundsätzlich eine Aufgabe des Betriebs zugemutet werden könne, erhalten sie auch keine Hilfsmittel finanziert, die ihnen die Arbeit erleichtern würden. Als ehemals Selbständigerwerbende seien diese Bauern nach der Betriebsaufgabe auch nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und erhielten kein Taggeld.
Diese Regelung findet Hansjörg Hassler stossend. Der Präsident des Bündner Bauernverbands und BDP-Nationalrat befürchtet, dass betroffene Landwirte, die dem Rat der IV folgen und den Betrieb aufgeben, «direkt bei der Fürsorge landen». Die IV gehe davon aus, dass Landwirte «gleich welchen Alters, gleich welcher Behinderung und unabhängig davon, wo sie wohnen», eine Stelle finden würden, die der jeweiligen Behinderung angepasst sei, doch das sei völlig illusorisch. Hassler fragt deshalb in einer Interpellation, ob der Bundesrat bereit sei, Lösungen für dieses Problem zu suchen.
Der Bundesrat hat Hasslers Anfrage noch nicht beantwortet, doch ein Entgegenkommen ist unwahrscheinlich. Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen jedenfalls sieht «keinen Handlungsbedarf». Eine IV-Rente sei keine Entschädigung für den Verlust der Arbeitsfähigkeit in einem bestimmten Beruf. «Wer in einem anderen Beruf ein mindestens gleich hohes Erwerbseinkommen erzielen kann, hat kein Anrecht auf eine IV-Rente», sagt BSV-Sprecher Harald Sohns. Eine andere Regelung für Bergbauern oder Menschen in Tieflohnbranchen hätte nach Meinung des BSV eine «rechtlich unhaltbare Ungleichbehandlung» zur Folge.
Joos Meier und Andri Cantieni zehren von den Reserven, solange es geht, um über die Runden zu kommen. Doch beide wissen: Das ist letztlich keine Lösung. Andri Cantienis Rekurs gegen die abgelehnte IV-Rente ist noch hängig, doch die Erfolgsaussichten sind gering. «Man liest viel vom IV-Missbrauch, der bekämpft werden müsse», sagt er. «Aber für Menschen wie mich, die MS haben und unbedingt weiter arbeiten wollen, ist die IV doch geschaffen worden.»