Annelies Djellal ist seit Geburt blind. Sie wohnt mit ihrem fünfjährigen Sohn in der eigenen Wohnung und arbeitet 60 Prozent in einem Schreibservice, den sie selber aufgebaut hat. «Mir ist es wichtig, eigenverantwortlich an meiner beruflichen und sozialen Integration zu arbeiten», sagt die 35-jährige Bernerin.

Zwei Jahre lang hat sie eine Assistentin für die Kinderbetreuung aus der eigenen Tasche bezahlt. Daher war sie froh um den 2012 eingeführten Assistenzbeitrag aus der Kasse der Invalidenversicherung. Mit diesem können Behinderte, die selbständig wohnen, eine Assistenz anstellen, die sie im Alltag unterstützt.

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Solange Annelies Djellal ihre Berufsausbildung absolvierte, genügten ihr die zugesprochenen 59 Assistenzstunden pro Monat; sie schöpfte sie nicht einmal voll aus. Als sie danach keine Stelle fand und daher ihren Schreibservice OffKorr.ch startete, war sie aber auf zusätzliche Assistenz angewiesen. Ende 2013 reichte sie bei der IV-Stelle Bern einen Antrag dafür ein.

Statt mehr Hilfe gibt es weniger

Das Resultat war ein Tiefschlag: Statt mehr Assistenz, wie es zur Aufrechterhaltung der Autonomie nötig gewesen wäre, gab es weniger – Djellals Budget wurde auf monatlich 48 Stunden gekürzt. Begründung: Ihr Sohn benötige nun weniger Betreuung, zudem sei ihr Arbeitsplatz nicht behindertengerecht ausgestattet – für einen Assistenzbeitrag muss er es sein.

Die Alleinerziehende intervenierte, verwies auf den grösseren Betreuungsaufwand für eine blinde Mutter, wenn sich der Bewegungsradius des Kindes erweitert. Und einen behindertengerechten Arbeitsplatz habe ihr zuvor auch keine der beigezogenen Integrationsfachpersonen beschaffen können.

Der Widerspruch blieb ungehört. «Nach eingehender Würdigung Ihrer Argumente müssen wir aufgrund der gesetzlichen Grundlagen an unserem Entscheid festhalten», heisst es in der Verfügung der IV. Auf Nachfrage des Beobachters wird auf Berechnungen verwiesen, die auf einem standardisierten Computer-Tool basierten. Die IV-Stellen hätten «keine Möglichkeit, dieses Instrument zu übersteuern».

Das Problem: Im Abklärungsprogramm wird zwar minutengenau geregelt, wie lange man fürs grosse und kleine Geschäft auf dem WC braucht, aber viele Diagnosen sind nicht berücksichtigt. Vor allem auf die Bedürfnisse von selbständig tätigen Sinnesbehinderten wie Annelies Djellal ist das System unzureichend zugeschnitten. Doppelt fatal, denn auch ein grosszügigerer Assistenzbeitrag käme die IV deutlich billiger zu stehen, als wenn sie Sondermassnahmen wie einen geschützten Arbeitsplatz für die Alleinerziehende finanzieren müsste.

«Das ist eine Baustelle»

Simone Leuenberger von der Behindertenorganisation Agile sieht hier Korrekturbedarf. Den Assistenzbeitrag nennt sie eine «Baustelle», ein «unvollendetes Werk». Kritikpunkte sind neben dem zu starren System die zeitliche Begrenzung der Assistenz, was teils für Leute mit hohem Bedarf nicht ausreiche. Laut Leuenberger ärgert viele Betroffene auch, dass der Assistenzbeitrag nicht verwendet werden darf, um pflegende Angehörige zu entschädigen. Als praxisfremd gilt weiter, dass für jugendliche Behinderte keine Assistenz im Haushalt vorgesehen ist.

Die Behindertenverbände haben ihre Argumente beim zuständigen Bundesamt für Sozialversicherungen deponiert. Ohne Aussicht auf Erfolg, denn das Totschlagargument liefert die Politik – kostenrelevante Verbesserungen sind derzeit nicht möglich. Für Annelies Djellal hat das zur Folge, dass sie einen beträchtlichen Teil der Assistenzlöhne aus dem eigenen, schmalen Einkommen begleichen muss. 2014 waren es über 7000 Franken.

Assistenzbeitrag: Wer hat Anspruch?

Der Anfang 2012 eingeführte Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung ermöglicht es erwachsenen Behinderten sowie Eltern behinderter Kinder, Personen zu beschäftigen, die sie im Alltag unterstützen. Anspruch hat, wer selbständig wohnt und eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht. Pro Assistenzstunde gibt es brutto Fr. 32.90, für Tätigkeiten mit spezieller Ausbildung bis zu Fr. 49.40.

Bis Ende 2013 reichten 756 Personen mindestens eine Rechnung für einen Assistenzbeitrag bei der IV ein. In einer ersten Evaluation gaben drei Viertel an, dass sich ihre Pflegesituation und ihre Autonomie durch den Assistenzbeitrag verbessert haben.