Der Volksentscheid war denkbar knapp: Nur gerade 50,6 Prozent der Stimmenden befürworteten vor gut einem Jahr die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre, die Frauen stimmten gar mit 62 Prozent dagegen. Nun gilt der Entscheid, und zwar ab 2024.

Dennoch müssen jetzt nicht einfach alle Frauen, die demnächst das Rentenalter erreichen, ein Jahr länger arbeiten. Damit die Reform überhaupt Erfolgschancen hatte, baute der Bundesrat Übergangsfristen ein. Sie gelten für alle Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969. Insgesamt drei Milliarden Franken hat der Bund für Kompensationsmassnahmen reserviert. Was heisst das für die Betroffenen ganz konkret?

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Die Frauen der Übergangsgeneration, also mit Jahrgängen 1961 bis 1969, können wählen, ob sie bis 65 arbeiten wollen und dafür eine höhere AHV-Rente erhalten oder ob sie bereits mit 64 aufhören zu arbeiten und dafür eine Rentenkürzung AHV-Rente Wie viel Geld steht mir im Alter zu? in Kauf nehmen.