Veröffentlicht am 21. November 2023 - 07:09 Uhr,
aktualisiert am 3. Januar 2025 - 09:02 Uhr
Der Volksentscheid war denkbar knapp: Nur gerade 50,6 Prozent der Stimmenden befürworteten im September 2022 die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre, die Frauen stimmten gar mit 62 Prozent dagegen. Doch nun gilt der Entscheid, und zwar für alle.
Dennoch müssen jetzt nicht einfach alle Frauen, die demnächst das Rentenalter erreichen, ein Jahr länger arbeiten. Damit die Reform überhaupt Erfolgschancen hatte, baute der Bundesrat Übergangsfristen ein. Sie gelten für alle Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969. Insgesamt drei Milliarden Franken hat der Bund für Kompensationsmassnahmen reserviert. Was heisst das für die Betroffenen ganz konkret?
Die Frauen der Übergangsgeneration, also mit Jahrgängen 1961 bis 1969, können wählen, ob sie bis 65 arbeiten wollen und dafür eine höhere AHV-Rente erhalten oder ob sie bereits mit 64 aufhören zu arbeiten und dafür eine Rentenkürzung in Kauf nehmen.