Eingliederung vor Rente», das klingt gut. Wer aus gesundheitlichen Gründen im Arbeitsleben strauchelt, soll Unterstützung bekommen, um sich trotz veränderter Lebenssituation einigermassen in der Berufswelt halten zu können – und eine Invalidenrente erst dann, wenn gar nichts mehr geht.

Für die IV ist «Eingliederung vor Rente» zu so etwas wie einem Slogan geworden. Spätestens seit der 5. IV-Revision von 2008, die der Invalidenversicherung entsprechende Instrumente in die Hand gab, etwa Jobcoachings und Umschulungen, Arbeitsversuche oder Einarbeitungszuschüsse für Firmen, die gehandicapte Personen beschäftigen. Die IV hat sich nach eigener Darstellung zu einer «Eingliederungsversicherung» gewandelt.

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«Mein Körper machte nicht mehr mit»

Margrit Rast* kann darüber nur müde lächeln. Von Eingliederung spürt sie nämlich nichts. Jahrzehntelang arbeitete die 50-jährige Schweizerin im Gastgewerbe, in der Küche und im Service, doch 2011 kommen die Schmerzen: Nach einem Bandscheibenvorfall zuerst im Rücken, dann auch im linken Knie. Dazu Migräneanfälle und eine starke Depression. Margrit Rast fehlt krankheitshalber immer öfter im Restaurant, Ende 2011 verliert sie deswegen die Stelle. Heute sagt sie: «Ich bin ein Bauernmeitschi, ich halte ziemlich viel aus, aber mein Körper machte nicht mehr mit, sosehr ich auch wollte.»

Der Psychiater diagnostiziert ein «sehr komplexes Leiden»: eine posttraumatische Belastungsstörung, zurückzuführen auf erlebte massive Gewalt in früheren Beziehungen. Im Februar 2012 meldet sich Rast bei der IV-Stelle Luzern, beantragt im Rahmen einer Früherfassung Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Nichts passiert. Im Sommer desselben Jahres stellt sie, gesundheitlich noch immer angeschlagen, einen Antrag auf berufliche Integration und Rente. Wobei eine Rente eigentlich gar kein Thema ist. «Daheim herumsitzen ist nicht mein Ding, ich wollte arbeiten», sagt Rast heute. «Ich erhoffte mir Unterstützung bei der Stellensuche.»

113-seitiger Bericht statt eines Jobcoachs

Die Serviertochter bewirbt sich selbständig um Jobs, wann immer es ihr etwas besser geht. Gleichzeitig startet der Kanton Luzern ein IIZ-Verfahren, eine interinstitutionelle Zusammenarbeit: Ende 2013 setzen sich Vertreter des RAV, des Sozialamts und der IV mit Margrit Rast zusammen und besprechen das weitere Vorgehen. Für die heute 50-Jährige ergeben sich daraus für Januar und Juni 2014 zwei Arbeitsversuche im geschützten Rahmen – freilich ohne dass der involvierte Jobcoach der IV dazu etwas beiträgt; die IV-Stelle Luzern hat ihm noch kein Mandat erteilt. Sie ist noch damit beschäftigt, das Ergebnis des diagnostischen Prozedere auszuwerten, das Rast über sich ergehen lassen musste – inklusive Hirnscanning.

*Name geändert

Margrit Rast muss beide Arbeitsversuche vorzeitig abbrechen, sie fällt krankheitshalber zu oft aus. Trotzdem kommt die IV diesen Herbst in ihrem Vorbescheid zum Schluss, Rast sei kerngesund: Sie verweigert ihr jede Unterstützung. Statt Eingliederung vor Rente gibts weder noch.

Der Entscheid sorgt bei den beteiligten Parteien für Kopfschütteln. Die Koordinatorin des IIZ-Verfahrens ist «überrascht» vom abschlägigen Entscheid der IV und hält es für unwahrscheinlich, dass Rast allein zurück ins Berufsleben findet. Der behandelnde Arzt befürchtet eine «unzumutbare Verlängerung ihres Leidens». Rasts Anwalt Leander Zemp kritisiert in seinem Schreiben an die IV-Stelle den Hirnscan, der einen 113-seitigen Abklärungsbericht nach sich zog. «Die Durchführung von beruflichen Massnahmen mit einem Jobcoach wäre kostengünstiger gewesen und auch dem Auftrag der Invalidenversicherung näher gekommen.»

12'500 Renten sollen eingespart werden

Für Anwalt Zemp, tätig für die Gewerkschaft Syna, ist klar: Die IV vernachlässigt ihren Auftrag zur beruflichen Eingliederung. «Für wen will die IV denn Wiedereingliederungsmassnahmen durchführen, wenn nicht für Menschen wie Margrit Rast? Die IV hätte die Instrumente gehabt, um schon 2012 mit Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung aktiv zu werden», sagt er. Stattdessen habe man unnötig Zeit verstreichen und die Frau fallen lassen.

Den Syna-Juristen begegnen Fälle wie der von Margrit Rast immer wieder, anderen Anwälten ebenfalls. Etwa Eric Schuler in Luzern: Die IV verpasse es häufig, bei drohender Invalidität rechtzeitig einzugreifen, kritisiert er. Leidtragende seien dann vor allem Versicherte, die nach einem Unfall oder nach längerer Krankheit am Arbeitsplatz ausfielen – und die zwar wieder genesen seien, aber nicht mehr in der Lage, ihre frühere Tätigkeit auszuüben. «Viel zu oft wartet die IV einfach, bis die Unfallversicherung ihre Leistung einstellt, und fühlt sich dann auch nicht mehr leistungspflichtig», sagt Schuler. «Die Betroffenen lässt sie dabei im Stich. Die stehen da ohne Job und ohne Unterstützung.»

Auch Guido Bürle, Case-Manager und zuständig für die berufliche Eingliederung bei Coop Rechtsschutz, wünscht sich zuweilen eine offensivere IV in Sachen Eingliederung. «Oft braucht es viel Überzeugungsarbeit, bis sie aktiv wird», beobachtet er. «Man muss Gespräche einfordern, Konzepte vorlegen, konkrete Ideen für berufliche Massnahmen präsentieren.» Alles Dinge, die, so könnte man meinen, eine «Eingliederungsversicherung» von sich aus leisten sollte.

Bürle will nicht den Eindruck erwecken, seine Feststellungen seien repräsentativ – schliesslich habe Coop Rechtsschutz naturgemäss nur mit Fällen zu tun, in denen Probleme auftreten. Dennoch liegt die Vermutung nahe, dass die IV bei Fällen wie dem von Margrit Rast Eingliederungsmassnahmen blockiert, aus Angst, später trotzdem eine Rente zahlen zu müssen. Denn, so sagt Anwalt Eric Schuler: Gewähre sie einem Betroffenen Unterstützung in Form von Jobcoaching, einer Weiterbildung oder einer Umschulung, gestehe sie ein, dass bei ihm ein gesundheitliches Problem besteht. «Wenn die Rückkehr ins Berufsleben dann trotzdem nicht klappt, kann die IV sich nicht mehr zurückziehen – und muss im äussersten Fall eine Rente sprechen.» Das passt grad schlecht: Bis 2017 soll die IV saniert werden und will daher 12'500 volle IV-Renten einsparen.

Acht Millionen für ein dürftiges Ergebnis

Die IV erhält für ihre Abwehrhaltung freilich Rückendeckung vom Bundesgericht. In einem Urteil von 2010 hält es fest: Wer «in einer anderen zumutbaren Tätigkeit» arbeitsfähig sei, sei «bereits eingliederungsfähig» und brauche «keine Integrationsmassnahmen mehr, um die Eingliederungsfähigkeit herzustellen». Will heissen: Solange es für jemanden mit einem Handicap theoretisch einen Job gibt, den er trotz gesundheitlicher Einschränkung machen kann, soll er sich einen suchen. Ob es einen solchen Job im realen Arbeitsmarkt überhaupt gibt, ist dabei zweitrangig.

Nach Darstellung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) lebt die IV dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» allerdings bestens nach. Tatsächlich kamen im letzten Jahr fast 34 000 Personen in den Genuss von Eingliederungsmassnahmen, so viele wie noch nie; zehn Jahre davor waren es erst rund 15 000 gewesen. «Die grosse Mehrheit» davon waren laut BSV Personen, die sich neu bei der IV gemeldet hatten, die übrigen nahmen als Rentenbezüger an einer Massnahme teil.

Offen bleibt: Können diese Versicherten nachhaltig wieder im regulären Arbeitsmarkt Fuss fassen? Oder sind sie nach Ablauf einer Massnahme am gleichen Punkt wie zuvor? Zahlen dazu hat das BSV noch keine, in einer Zwischenevaluation wird dieser Frage aber nachgegangen. Erste Zahlen sollen Ende 2015 vorliegen.

In die Sozialhilfe gedrängt?

Felix Rüegg, Geschädigtenanwalt aus Zürich, erwartet keine grossartigen Erfolgsmeldungen. Er verweist auf ein Pilotprojekt im Kanton Zürich, bei dem eine australische Arbeitsvermittlungsfirma während eines Jahres 926 IV-Rentner bei der Stellensuche betreute. Die IV liess dafür über acht Millionen Franken springen, doch das Ergebnis war dürftig: Bloss 100 Personen hatten danach für ein halbes Jahr einen Job, 73 für ein ganzes Jahr. Die Zielvorgabe des BSV lag massiv darüber.

Der Grundsatz der Eingliederung klinge zwar gut, sagt Rüegg, sei aber «Augenwischerei», vor allem bei Menschen, die schon länger eine Rente bezögen. «Die IV baut einen riesigen Apparat auf, um unter dem Vorwand der Eingliederung Renten entziehen und Invalide abweisen zu können», kritisiert er. «Hauptsache, sie liegen der IV nicht mehr auf der Tasche.» Dabei dränge man Invalide – vor allem mit nicht sichtbaren, psychischen Handicaps – zunehmend in die Sozialhilfe ab. Das BSV sieht das anders. In einer Zwischenbilanz der beruflichen Eingliederung vom vergangenen Sommer verhehlte es zwar nicht, dass es «wesentlich zur finanziellen Sanierung der IV» beitrage, wenn «dank Eingliederung weniger Renten zugesprochen» würden – das Amt betonte aber auch die «sozialen und gesellschaftlichen Ziele» der Eingliederung. BSV-Sprecher Harald Sohns weist zudem die Kritik am Projekt im Kanton Zürich zurück: Es sei «in Bezug auf die Senkung des Rentenbezugs und eine Erhöhung der Arbeitsfähigkeit erfolgreich» verlaufen. «Aber es ist natürlich einfacher, jemanden mit gesundheitlichen Problemen im Erwerbsleben zu halten, als jemanden, der bereits ausgeschieden ist, wieder dorthin zurückzubringen», sagt er. Dafür brauche es «verstärkt das Engagement der Arbeitgeber und der kantonalen IV-Stellen».

Bei Margrit Rast scheint es damit nicht weit her zu sein. Auf Druck ihres Anwalts erklärte sich die IV zwar bereit, den Entscheid zu überprüfen. Doch dann erfuhr sie, dass sich Rast wegen des psychischen Drucks in Pflege begeben hatte. Statt unterstützend einzugreifen, tut sie erst einmal: gar nichts. Sie will abwarten, bis Rast die Klinik verlassen hat. Und dann den Verlaufs- und Abschlussbericht verlangen.