Viele zögern es möglichst lange hinaus, ins Alters- oder Pflegeheim zu ziehen. Weil man so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben möchte. Und auch, weil man die hohen Kosten fürchtet. Doch wie setzen sich diese zusammen? Und wer beteiligt sich daran? Was sind finanzielle Stolpersteine in diesem Zusammenhang?

Heimkosten: So setzen sie sich zusammen

  • Pflege: «Die Kosten für die Pflege sind wahnsinnig hoch», denken die meisten. Das ist jedoch nicht der teure Teil. Wer in einem Alters- oder Pflegeheim wohnt, muss sich pro Tag mit maximal 23 Franken an den Pflegekosten beteiligen . Dieser Beitrag wird bereits bei einer tiefen Pflegestufe erreicht. Er bleibt dafür immer gleich, selbst wenn jemand irgendwann in der höchsten Pflegestufe 12 eingestuft wird.
     
  • Hotellerie und Betreuung: Das ist der teure Teil. Unter diesen Posten fallen die Kosten für das Zimmer, die Verpflegung, das Waschen der Kleider und die Betreuung. Diese Kosten muss man selber bezahlen. Sie liegen pro Tag zwischen rund 150 und 240 Franken.
     
  • Persönliche Auslagen: Nicht alle Ausgaben sind mit der Hotellerie und Betreuung bezahlt. Zusätzliche Kosten sind zum Beispiel Coiffeur oder Pediküre und alle übrigen persönlichen Ausgaben wie Bekleidung und Pflegeprodukte, Café- und Restaurantbesuche. Diese Kosten muss man ebenfalls selber tragen.
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Rechtsratgeber
Checkliste «Altersheim finden»

Bei der Suche nach dem passenden Altersheim stellen sich viele Fragen in Bezug auf den Standort, die Ausstattung des Zimmers oder zu Dienstleistungen im Haus. Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Das richtige Altersheim finden» eine praktische Entscheidungshilfe zur Orientierung.

Heimkosten finanzieren: Hier gibt es Unterstützung

  • Krankenkasse: Einen Teil der Pflegekosten bezahlt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse. 20 Minuten Pflege kosten zum Beispiel Fr. 9.60. Die Krankenkasse trägt jedoch nicht die gesamten Pflegekosten, denn sie muss pro Tag maximal Fr. 115.20 bezahlen. Dieser Betrag wird ab 220 Minuten Pflege pro Tag erreicht.
     
  • Restfinanzierung: Wenn jemand stark pflegebedürftig ist, reichen die Selbstbeteiligung der Bewohnenden und der Krankenkasse noch nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken. Es bleibt ein Defizit übrig, das über die sogenannte Restfinanzierung vom Kanton oder der Gemeinde bezahlt wird. Wie das konkret geregelt ist und wie viel bezahlt wird, ist je nach Kanton verschieden.
     
  • Ergänzungsleistungen: Wer nicht genug Geld hat, um das Heim zu bezahlen, kann Ergänzungsleistungen beantragen. Darin enthalten sind einerseits die 23 Franken, die Bewohnende pro Tag für die Pflege bezahlen müssen. Und andererseits die Kosten für die Hotellerie und die Betreuung sowie ein Taschengeld.
     
  • Sozialhilfe und Verwandtenunterstützung: Manche haben zwar keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, aber dennoch nicht genug Geld, um das Heim zu bezahlen. Dann kann man bei der Wohngemeinde Sozialhilfe beantragen. Bewohner eines Alters- oder Pflegeheims haben in diesem Fall weniger Geld für ihre privaten Auslagen zur Verfügung, als wenn sie Ergänzungsleistungen erhalten.

    Ausserdem wird das Sozialamt bei den Nachkommen prüfen, ob sie sich im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht an den Heimkosten beteiligen müssen. Die Hürden dazu sind allerdings recht hoch (siehe Merkblatt unten).
Buchtipp
Betreuung und Pflege im Alter – was ist möglich?
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Eigenfinanzierung des Heims und die Risiken

  • Teures Heim: Wenn man in einem teuren Heim lebt, muss man einen Teil der Kosten selber tragen – auch wenn man Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Denn diese übernehmen maximal die vom Kanton festgelegten Höchstwerte. Im Kanton Zürich sind das zum Beispiel aktuell pro Tag 264 Franken, inklusive der 23 Franken für die Pflege, die die Bewohnenden selber zahlen müssen.
     
  • Auswirkungen von Schenkung und Erbvorbezug: Viele ältere Menschen verschenken ihre Liegenschaft an ihre Kinder, um sicherzustellen, dass das Haus nicht für die Heimfinanzierung verkauft werden muss. Diesen Schritt muss man sich aber gut überlegen. Er kann sich negativ auswirken, wenn man später Ergänzungsleistungen braucht. Denn bei deren Berechnung kalkuliert die Ausgleichskasse auch Vermögen ein, auf das man freiwillig verzichtet hat – als ob es noch da wäre.

    Ab dem zweiten Jahr nach der Schenkung werden pro Jahr 10’000 Franken von diesem virtuellen Vermögen abgezogen. Wenn man einen grossen Betrag verschenkt oder als Erbvorbezug weitergegeben hat, kann es daher sein, dass man keine oder weniger Ergänzungsleistungen bekommt. Man sollte sich also gut beraten lassen, bevor man sich für diesen Schritt entscheidet, zum Beispiel beim Beratungszentrum des Beobachters.
     
  • Heim in einem anderen Kanton: Das kann schnell teuer werden. Denn: Wenn jemand freiwillig in ein Heim in einem anderen Kanton zieht, bleibt der bisherige Kanton für die Restfinanzierung wie auch für die Ergänzungsleistungen zuständig. Und er muss nur die Kosten bezahlen, die bei ihm gelten. Die Ansätze der kantonalen Restfinanzierung wie auch die Höchstwerte der Ergänzungsleistungen unterscheiden sich stark. Im Kanton Graubünden etwa bezahlt die Ergänzungsleistung pro Tag 209 Franken, im Kanton Zürich jedoch 264.

    Wenn nun eine Person freiwillig von Chur nach Zürich zieht, wird sie pro Tag 55 Franken selber bezahlen müssen. Dazu kommen noch die kantonalen Kosten der Restfinanzierung. Auch sie können den Betrag, den eine Person selber bezahlen muss, massiv in die Höhe schrauben.
Rechtsratgeber
Merkblatt «Verwandtenunterstützung»

Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Verwandtenunterstützung» mithilfe von Berechnungsbeispielen noch genauer, wie der Betrag zur Unterstützung zustande kommt, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und wie die Sozialbehörden vorgehen, um Geld einfordern zu können.

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