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Leiterin Beratungszentrum Corinne Strebel

Corinne Strebel Schlatter

Leiterin Beratungszentrum

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Corinne Strebel Schlatter arbeitet seit 2016 beim Beobachter, seit 2022 leitet sie das Beratungszentrum. Sie steht für eine kompetente Berichterstattung in den Bereichen Sozialhilfe, Familienrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Schule. Ihre journalistische Arbeit umfasst bedeutende Beiträge wie «Wie spreche ich das Thema richtig an?», die Leserinnen und Lesern Orientierung in schwierigen Lebenslagen bieten.

So beschreibt sie sich selbst: Als Sozialarbeiterin liegen mir Menschen besonders am Herzen. Daher freue ich mich immer auf jene Arbeitstage, an denen die Ratsuchenden im Zentrum stehen. In den Beratungsgesprächen geht es erst einmal darum, herauszufinden, wo der Schuh wirklich drückt. Manchmal verbergen sich hinter einer gestellten Frage nämlich ganz andere Probleme. Ich gehe diesen Problemen gern auf den Grund und finde es schön, den Leuten Wege aufzuzeigen, wie sie diese lösen können. 

Für mich hat der Satz «Wissen ist Macht» eine grosse Bedeutung. Es ist mir daher ein wichtiges Anliegen, die komplizierten Rechtsgrundlagen einfach und verständlich zu erklären und den Ratsuchenden so aufzuzeigen, was ihre Rechte sind und wie sie diese durchsetzen können. Dieses Motto gilt nicht nur bei meinen Beratungen, sondern auch bei meinen Artikeln und den zwei Büchern, die ich geschrieben habe.  

Im Jahr 2016 ist mein erstes Buch «Wenn das Geld nicht reicht. So funktionieren die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe» erschienen. Dieses Buch zeigt auf, wie man mit einem knappen Budget durch den Monat kommt, und bietet einen groben Überblick über die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe. 2025 ist das neue Ratgeberbuch «Finanzhilfen» erschienen. Dieses Buch bietet einen sehr breiten Überblick darüber, in welchen Lebenslagen man Finanzhilfen erhalten kann: 

  • für Kinder: Alimente und Alimentenbevorschussung, Stipendien, Familienzulagen
  • bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall und bei Invalidität
  • Renten von AHV und Pensionskassen
  • wenn die Renten nicht reichen: Ergänzungsleistungen (EL)