Mehr AHV, aber weniger EL?
Frage: Ich bekomme seit dem 1. Januar mehr AHV-Rente. Jetzt wurden mir allerdings die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt. Kann das sein?
Veröffentlicht am 18. Januar 2023 - 17:07 Uhr
Ja, das kann tatsächlich passieren. Die AHV- und IV-Renten wurden aufgrund des sogenannten Mischindex um 2,5 Prozent erhöht
, und das Parlament hat bereits beschlossen, die Renten in diesem Jahr
wegen der Teuerung weiter zu erhöhen.
Das hat zur Folge, dass die Ergänzungsleistungen ebenfalls angepasst werden. Denn die jährlichen EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Im dümmsten Fall kann es also passieren, dass jemand wegen der höheren Rente gar keinen Anspruch mehr auf EL
hat.
Ein kleiner Trost: Per 1. Januar 2023 wurden auch die Ergänzungsleistungen angehoben. So wurde unter anderem der anrechenbare Betrag für den Lebensunterhalt erhöht. Damit haben Sie trotzdem etwas mehr Geld zur Verfügung.
Lesen Sie in der Checkliste zur Berechnung der Ergänzungsleistungen, wie hoch der allgemeine Lebensbedarf ist und wie hoch die Mietkosten sein dürfen. Im Merkblatt «Revision bei den Ergänzungsleistungen» sehen Sie ausserdem, was sich seit 2021 und neu seit Anfang 2023 geändert hat.
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4 Kommentare
Intransparent wird vom BSV bei EL-BezügerInnen nach "altem Recht" NICHT wie bei allen anderen die teuerungsbedingte Anhebung der Mietzinsmaxima gewährt!? Hat verwaltungsökonomische Gründe?! Klare Ungleichbehandlung von Betroffenen!
Der ganze Schlamassel mit dieser EL-Reform müsste politisch angegangen werden! Wo sind die linken Parteien!? Der neueste Wurf im BSV ist: Die Teuerung bzgl. Mietzinsmaxima wird an die "altrechtlichen" Betroffenen NICHT angerechnet! Klarer Zweiklassen-Entscheid an Zynismus nicht mehr zu toppen und führt zu Rechtsungleichheit! Es sei ja nur für ein Jahr und hat VERWALTUNGSÖKONOMISCHE Gründe! Ein handfester Skandal!
es wird stets "nur das aller-allernötigste" für diejenigen getan, die darauf angewiesen sind! Traurig für ein Land wie die Schweiz! Und der Kanton Bern ist da ja eh "Spitzenreiter" der schlechteren Art: während fast alle schweizer Kantone inzwischen einen winzigen Teuerungsausgleich in die SozialhilfeGrundbeiträge aufgenommen haben, so lässt der Kanton Bern dies sein. Da herrscht nach wie vor die Regelung von 2020! Egal, ob diese Menschen höhere Mieten, höhere Lebenshaltungskosten (Essen, Strom, etc.) oder gar die nun für alle obligate und sehr teure SERAFE bezahlen müssen.. , im Kanton Bern sind schon die knapp Fr. 30.- plus zu viel. Sehr traurig sowas!!
Ein kleiner Trost: Per 1. Januar 2023 wurden auch die Ergänzungsleistungen angehoben. So wurde unter anderem der anrechenbare Betrag für den Lebensunterhalt erhöht. Damit haben Sie trotzdem etwas mehr Geld zur Verfügung.
Hat bei mir nicht gereicht. Weniger Ergänzungsleistung trotz Ergänzung von AHV und EL. Dafür höhere Lebenshaltungskosten, höhere Stromkosten, höhere Heizkosten, etc.