Doch, doch, sagt Michael Frank, Zürcher Staatsanwalt in der Abteilung Organisierte Kriminalität, die Geschichte ärgere auch ihn. Aber nach Prüfung der Sachlage habe man beschlossen, kein Auslieferungsersuchen für Karl Langenstein an die Behörden in Panama zu stellen. Immerhin: «Der internationale Haftbefehl vom April 2001 bleibt bestehen.»

Harald Krügel, Chef der Internationalen Wirtschaftsfahndung in München, kann da nur den Kopf schütteln: «Das ist ein Armutszeugnis für die Schweizer Justiz und erinnert an Zustände wie in einer Bananenrepublik.» Krügel, eingesetzt vom Insolvenzverwalter, vertritt über 30 Geschädigte in einem Fall von Anlagebetrug über sechs Millionen Franken. Einer der Hauptverdächtigen ist der Schweizer «Kapitalvermittler» Karl Langenstein. Keiner der Geschädigten will mit Namen im Beobachter erscheinen: «Wir brauchen zum Schaden nicht auch noch den Spott.»

Den Schaden eingehandelt haben sie sich in den neunziger Jahren. Damals steigt in Deutschland der verhinderte Erfinder Ferdinand Bockler ins Finanzgeschäft ein, lockt mit Traumrenditen von mindestens 220 Prozent pro Jahr und sammelt von Gutgläubigen für Patentfinanzierungen mehrere Millionen ein. Eine Tranche über 3,5 Millionen US-Dollar übergibt er 1994 laut Untersuchungsakten dem Finanzjongleur Langenstein. Dieser verspricht, die Summe innert 90 Tagen über ein «gesperrtes Check-Programm» zu verdoppeln, und erhält eine Vollmacht. Ausgemacht ist eine 50-prozentige Gewinnbeteiligung für Langenstein und einen Zürcher Rechtsanwalt. Noch im selben Jahr kracht Bocklers Luftschloss zusammen. Ohne je Gewinn erzielt zu haben, geht seine Firma in Konkurs. Ein Grossteil der Anlagegelder ist seither verschwunden, ebenso die Millionen, die an Langenstein und Konsorten gegangen sind.
Für so dubiose Geschäfte findet man in der Regel nur schillerndes Personal. Das trifft auch auf Karl Langenstein zu. Der damals 37-jährige Innerschweizer blickte bereits auf eine zweifelhafte Karriere zurück: Nachdem er das elterliche Baugeschäft in den Konkurs geführt hatte, driftete er in die Kokainszene ab und wurde wegen Drogenhandels vom Nidwaldner Obergericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet Langenstein «unter krankhaftem Zwang zum Lügen und Schwindeln». Da war der Wechsel in die Welt der dubiosen Finanzgeschäfte fast naheliegend. Als «Kapitalvermittler» hinterlegte er wertlose Wertpapiere als Sicherheit und war über die Pilatus Finanz AG mitverantwortlich an einem Innerschweizer Finanzskandal, der mehrere Bankdirektoren den Job kostete. Es ging um Fantasiegeschäfte in Milliardenhöhe und reale Kreditverluste der involvierten Banken von mehreren Millionen Franken.

In diese Kette passt schliesslich der Fall Bockler, der 1995 mehrere Verhaftungen in der Zürcher Finanzunterwelt auslöst. Karl Langenstein riecht den Braten jedoch früh genug: Er kommt der Justiz zuvor und setzt sich nach Panama ab. «Über Nacht mit den Taschen voller Geld», wie die «Sonntags-Zeitung» damals schreibt. Und nicht ohne zuvor seine ganze Habe verschifft zu haben.

Das kümmert lange niemanden. Es dauert fünf Jahre, bis das Bundesamt für Justiz auf Antrag der Zürcher Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl auf Langenstein ausstellt - wegen Betrugs und Veruntreuung. Und das nicht nur im Fall Bockler, sondern in drei weiteren Betrugsfällen, in denen der Flüchtige eine Hauptrolle («a leading part in a similar way») gespielt habe, wie es im Haftbefehl heisst. Neckisch ist, dass Karl Langenstein noch kurz zuvor, im Juni 2000, auf der Schweizer Botschaft in Costa Rica unbehelligt seinen Pass verlängern kann. Weil Langenstein in den erwähnten Fällen bisher nicht vor Gericht stand, gilt die Unschuldsvermutung.

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Verfahren eingeschlafen
Dass sich die Schweiz überhaupt bequemt, ihren abgetauchten Bürger international suchen zu lassen, ist der Hartnäckigkeit von Harald Krügel zu verdanken. Der deutsche Wirtschaftsfahnder liefert nicht nur wichtige Beweisstücke, er spürt auch Karl Langenstein in Panama auf: «Ich fand ihn in der Nähe der Stadt Volcán, wo er zusammen mit seiner panamaischen Frau auf einer grossen Hazienda lebt.» Das Gut trägt den bezeichnenden Namen «Leungrube». Der Hausherr, offiziell Milchbauer, ist seinem Stil treu geblieben und verspricht weiterhin das ganz grosse Geschäft. Dieses Mal mit «Innerbankenhandel» über seine «American Suisse Ltd.». Dem Beobachter liegt ein Schreiben des Finanzjongleurs vor, in dem dieser Schwarzgelder waschen und traumhaft mehren will: Mit einem Bonus von 100 Prozent für die Kunden, zuzüglich 10 Prozent Kapitalzins und einer Kommission von 100 Prozent für den Vermittler - und das pro Jahr.

Gegenüber dem verdeckten Fahnder Krügel, der sich als amerikanischer Investor vorstellt, schwadroniert Langenstein von der Freundschaft zu Panamas Präsidenten. Ganz so gut sind seine Beziehungen ins Machtzentrum seines selbst gewählten Gastlandes dann aber doch nicht: Die panamaischen Behörden nehmen ihn 2004 in Untersuchungshaft.

Dann geschieht Erstaunliches: Der mit dem Fall befasste Zürcher Bezirksanwalt ruft den zuständigen Sachbearbeiter des Bundesamts für Justiz im Oktober desselben Jahres an und teilt ihm mit, dass er kein Auslieferungsersuchen stellt. «Welche Gründe für diesen Verzicht vorgelegen haben, ist nicht bekannt und nicht zu eruieren, weil der Bezirksanwalt zwischenzeitlich verstorben ist», heisst es heute dazu beim Bundesamt für Justiz knapp. Bern ist zwar für Auslieferungsersuchen zuständig, wird aber nur auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden tätig. Und weil sich diese nach dem Todesfall des Bezirksanwalts nicht mehr regen, wird Langenstein in Panama folgerichtig wieder freigelassen.

Für Harald Krügel beginnt nun «ein Spiessrutenlauf, weil in der Schweiz angeblich niemand mehr für die Sache zuständig ist». Vom leitenden Staatsanwalt für Organisierte Kriminalität in Zürich erhält der Wirtschaftsfahnder die lapidare Mitteilung, dass der Fall «einstweilen eingestellt und ein dringender Handlungsbedarf nicht erkennbar» sei. Daher werde vorerst auch kein neuer Sachbearbeiter bestimmt. «Ich kam mir vor wie im falschen Film», sagt Krügel.

Die Akte landet wohl in der Schublade
Als der Beobachter im letzten Jahr nachfasst, dauert es mehrere Monate, bis das Bundesamt für Justiz etwas zur Sache sagen kann: Man habe über die Schweizer Vertretung in Panama die Anforderungen an ein Auslieferungsersuchen abgeklärt und Zürich informiert. Und wieder der Schwarz-Peter-Reflex: «Fragen zum weiteren Vorgehen muss die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich beantworten.»

So landete das ungeliebte Dossier auf dem Pult von Staatsanwalt Michael Frank, der die Akte Langenstein wohl endgültig schubladisieren wird. Dies nicht zuletzt wegen geringer Erfolgschancen bei grossem Aufwand: Mehrere Aktenordner müssten für die panamaischen Behörden zuerst ins Spanische übersetzt werden. Ob man Karl Langenstein den Betrug vor der Verjährung rechtsgültig nachweisen könne, sei zweifelhaft, erklärt Michael Frank. Zudem sei er mit einer Panamaerin verheiratet, seine Auslieferung daher ungewiss.

Eine Geschichte, die einem wirklich spanisch vorkommen muss: Ab mit der Beute nach Panama, und Justitia Helvetia lässt dich in Ruhe.