Schmerzliche Nebenwirkungen
Am 1. Januar 2005 hat sich bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten einiges geändert. Für die Patienten ist manches neu – und vieles teurer. Doch es gibt Möglichkeiten, zu sparen.
Veröffentlicht am 4. Januar 2005 - 12:59 Uhr
Was mussten sich die Apotheker und ihr Personal in den letzten Jahren für Schimpfworte anhören: «Abzocker», «Profiteure», «kundenfeindlich». Auslöser der Tiraden war die leistungsorientierte Abgeltung (LOA), die am 1. Januar 2001 in Kraft trat und die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten über die Apotheke neu regelte. Die Idee dahinter: Die Apotheker sollen für ihre Beratungs- und Kontrollleistungen mit entsprechenden Pauschalen entschädigt werden und nicht über einen fixen Anteil am verkauften Medikament. Die Gesundheitspolitiker versprachen sich davon, dass die Apotheker künftig günstigere Medikamente in kleineren Packungen abgeben und so Kosten sparen helfen.
So weit, so gut. Doch die Initianten der LOA, die Apotheker auf der einen und die Krankenversicherer auf der anderen Seite, haben ihre Rechnung ohne Ärzte und Patienten gemacht. Denn die direkten Einsparungen, die der Systemwechsel mit sich brachte, waren deutlich geringer als die Zunahme des gesamten Medikamentenumsatzes.
Daran wird sich nichts ändern: Neue und immer teurere Mittel sorgen dafür, dass die Medikamentenkosten weiter überdurchschnittlich wachsen. Für die Versicherten dagegen, die ihre rezeptpflichtigen Arzneimittel über eine Apotheke beziehen, änderte sich zum Jahresbeginn einiges:
Welche Leistungen kann die Apotheke künftig in Rechnung stellen?
Für die Beratungsleistungen wird eine Patientenpauschale von Fr. 9.20 pro Kopf und Quartal verrechnet (bisher Fr. 7.55). Die Pauschale ist auch fällig, wenn nicht jedes Mal beraten wird.
Die Notfallpauschale fasst die bisherige Notfalltaxe und den Nachtzuschlag zusammen und kostet Fr. 17.30. Hinzu kommt die Patientenpauschale.
Neu gibt es zudem eine so genannte Compliancepauschale (Compliance, englisch für «Einhaltung», «Befolgung») von Fr. 21.60 pro Woche. Dafür richtet die Apotheke einen Behälter her, in dem jede Pille in ein separates und beschriftetes Fach kommt. Mit dieser Hilfe sollen Fehler bei der Medikamenteneinnahme und damit Folgekosten vermieden werden.
Wem darf die Compliancepauschale verrechnet werden?
Die Pauschale gilt für alle Versicherten, die drei und mehr Medikamente nebeneinander nehmen. Die Verwendung eines Dosierbehälters muss allerdings vom Arzt verordnet werden.
Was zahlt die Krankenkasse?
Mit der Grundversicherung sind alle Medikamente abgedeckt, die auf der Spezialitätenliste stehen. Zu diesen Preisen kommen die entsprechenden Pauschalen in der Apotheke hinzu. Neben der persönlichen Jahresfranchise hat jede versicherte Person einen Selbstbehalt von zehn Prozent zu leisten (maximal 700 Franken im Jahr).
Müssen Medikamente und Pauschalen bar bezahlt werden?
Nein. Praktisch alle Versicherten erhalten mit dem Medikament einen Beleg, den sie ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Von den grösseren Kassen verlangen einzig Assura, Philos und Supra eine Barzahlung und erstatten ihren Kostenanteil zurück. Die Pauschalen sind die gleichen.
Was können die Versicherten tun, um die Kosten tief zu halten?
Gehen Sie immer in die gleiche Apotheke. So fällt die Patientenpauschale nur einmal pro Quartal an. Und sagen Sie Ihrem Arzt, er solle ein Nachahmerpräparat (Generikum) verschreiben, oder verlangen Sie in der Apotheke ein solches. Nehmen Sie die Medikamente genau nach Plan ein.
Radiotipp
Mehr zum Thema Pauschalen in der Apotheke: Beobachter-Ratgeber auf DRS 3, Mittwoch, 12. Januar, 10.10 Uhr