Kaltschnäuzige UBS
Selbst der Bankenombudsmann beisst bei der UBS auf Granit. Die Grossbank lehnt seinen Kompromissvorschlag ab, zwei Kunden zu entschädigen, die mit angeblich absolut sicheren Fonds 70'000 Franken verloren haben.
aktualisiert am 30. März 2009 - 17:58 Uhr
Nie hätten Maja und Fritz Schmidt (Namen geändert) aus Aarau an der Börse spekulieren wollen, seit Jahrzehnten hatten sie ihr Geld sicher angelegt. Als im Jahr 2007 ihr Pensionskassenkapital überwiesen wurde, empfahl ihnen ihr langjähriger UBS-Berater eindringlich ein «ganz sicheres Anlageprodukt», das eine gute Rendite abwerfen werde. Es sei kein Problem, das gesamte Vermögen – rund 300'000 Franken – anzulegen, denn der Fonds investiere nur in «100-prozentig sichere Sachen», erinnert sich Maja Schmidt an das Verkaufsgespräch.
Was Schmidts Berater als «absolut sichere» Anlage bezeichnete, die er auch seiner Familie verkauft habe, war in Wahrheit ein spekulatives Produkt: Der UBS-Absolute-Return-Fonds investierte grosse Summen in US-Hypotheken-Papiere – und verlor deshalb in kurzer Zeit mehr als ein Viertel seines Werts (Beobachter Nr. 4/08 und 19/08). Schmidts Abschreiber beläuft sich auf rund 70'000 Franken.
Angepriesen hatte die UBS den Absolute-Return-Fonds aber als sichere Anlageform, die in jeder Marktsituation eine positive Rendite erwirtschaften werde. Dieses Versprechen gilt heute nichts mehr. Als die enttäuschten Schmidts, seit 30 Jahren UBS-Kunden, direkt bei ihrer Bank reklamierten, stiessen sie auf taube Ohren. Und auch gegenüber Bankenombudsman Hanspeter Häni liess die Grossbank jetzt verlauten, sie lehne «jegliches Entgegenkommen» ab. Dabei hatte der unabhängige Schlichter Häni festgestellt, dass die UBS Schmidts falsch beraten hatte: Der Absolute-Return-Fonds sei für das Ehepaar Schmidt, das sein Pensionskassengeld praktisch risikolos anlegen wollte, ungeeignet gewesen, und das schon vor der Finanzkrise.
Die UBS widerspricht: Absolute-Return-Fonds seien so gestaltet gewesen, dass sie «auch für Kunden mit einem tiefen Risikoprofil» geeignet gewesen seien, sagt UBS-Sprecherin Tiziana Togni, und von einem Kapitalschutz sei nie die Rede gewesen.
Weil der Schlichtungsversuch des Bankenombudsmannes scheiterte, bleibt Schmidts nun nur der Gang vor Gericht. Ihre Rechtsschutzversicherung hat signalisiert, den Fall zu übernehmen. Fortsetzung folgt.