Oliver Bracher wollte sein Auto verkaufen. Er schrieb den Wagen im Internet aus – und bald trudelte eine E-Mail aus Irland ein: Ein Käufer war gefunden, ein Check über 8000 Pfund (rund 17000 Franken) sei unterwegs. Die Summe übertraf den Kaufpreis deutlich. Der Transportaufwand war darin eingerechnet.

Tatsächlich traf bald darauf der Check ein, ausgestellt von einer Bromsgrove School in England. Gleichzeitig wurde Bracher gebeten, dem im Ausland ansässigen Vermittler via Western Union 3200 Pfund (rund 7000 Franken) für die Transportkosten weiterzuleiten.

Bracher brachte den Check zum Einlösen zur Migros-Bank. Dort erhielt er eine Gutschriftsanzeige mit dem Vermerk: «Gutschrift Eingang vorbehalten» (siehe Nebenartikel «Checks: Sicher einlösen»). Er müsse sich aber noch fünf Tage gedulden, hiess es. So lange dauere es normalerweise, bis Geld aus dem Ausland eintreffe.

Nach Ablauf der Frist suchte Bracher seine Bank auf und erkundigte sich nach dem Stand der Dinge. Am Schalter wurde ihm bestätigt, dass sich das Geld nach wie vor auf seinem Konto befinde und alles seine Richtigkeit habe. Bracher überwies daraufhin die verlangten 7000 Franken für den Transport an die angegebene Adresse.

Dann folgte die Ernüchterung. Der Käufer teilte mit, er sei nicht mehr interessiert, und verlangte den Restbetrag zurück. Im Glauben, das Geld bereits auf dem Konto zu haben, schickte Bracher die Summe an den Absender.

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Um 17'000 Franken betrogen
Nach drei weiteren Wochen folgte die wirklich böse Überraschung: Die Migros-Bank belastete den ganzen Betrag Brachers Konto, da der offensichtlich ungedeckte Check nicht eingelöst werden konnte. Insgesamt betrug der Verlust für den geprellten Autoverkäufer 17098 Franken.

Mittlerweile war klar, dass Bracher Checkbetrügern aufgesessen war. Doch auch die Migros-Bank hat ihr Scherflein zum Fiasko beigetragen. Zwar wies sie Bracher darauf hin, dass der Check «unter Vorbehalt» gutgeschrieben worden war. Und dass sie, sollte das Geld nicht eintreffen, den entsprechenden Betrag dem Konto wieder belasten würde. Durch die spätere Information, dass sich das Geld nach wie vor auf dem Konto befinde, wurde der Geprellte aber in falscher Sicherheit gewiegt. Diesbezüglich steht Aussage gegen Aussage, niemand will Bracher diese Auskunft erteilt haben. Auf Intervention des Beobachters übernahm die Migros-Bank schliesslich die Hälfte des Verlustes.