Die Unterschriften beglaubigen lassen?
Frage: Unsere zehnköpfige Erbengemeinschaft möchte ihr Konto auflösen. Die Bank fordert nun den Erbschein und will, dass alle Erben persönlich erscheinen oder eine beglaubigte Unterschrift liefern. Ist das nötig?
Veröffentlicht am 29. September 2015 - 09:12 Uhr
Die Bank verlangt den amtlichen Erbschein, weil da alle berechtigten Erben aufgeführt sind. Damit kann sie prüfen, wem die Erbschaft zusteht.
Die Erben können nur gemeinsam über die Erbschaft bestimmen. Sie müssen der Kontoauflösung zustimmen oder einen einzelnen Erben ausdrücklich bevollmächtigen. Die Bank verifiziert, ob wirklich die einzelnen Erben unterschrieben haben. Wenn diese nicht Kunden sind, kann die Bank die Unterschrift nicht mit vorhandenen Akten vergleichen. Darum müssen die Erben entweder persönlich mit einem gültigen Ausweis vorbeigehen oder die Unterschrift beglaubigen lassen. Fragen Sie bei der Bank, von welchen Stellen sie die Beglaubigung akzeptiert. In Frage kommen Filialen der gleichen Bank, andere Banken, Notare oder Einwohnerkontrollen.
Bei Erben, die im Ausland leben, könnte sie auch die Beglaubigung durch die Schweizer Botschaft akzeptieren.