Wenn der Kriminologe Mark Pieth, Ordinarius für Strafrecht an der Universität Basel und Präsident der Kommission gegen Korruption bei der Welthandelsorganisation OECD, von einem «in mancher Hinsicht brisanten Fall» spricht, sollten die Alarmglocken läuten. Ende letzten Jahres wollte er eine Lösung im Streit um die Crisanus-Stiftung und den Christian-Schmid-Fonds suchen. Doch wichtige Beteiligte schlugen die Einladung an einen runden Tisch aus. Das könnte sich rächen.

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In den jahrzehntelangen Erbschaftsprozessen geht es um vermutlich 120 bis 350 Millionen Franken, die grösstenteils in der Crisanus-Familienstiftung in Vaduz gehortet werden. Als Vermögensverwalter eingesetzt sind ehemals führende Mitarbeiter der Grossbank Credit Suisse Group. Die Crisanus der Name spielt auf «Christian saniert» an wurde 1937 in Liechtenstein als Steuerschlupfloch für den millionenschweren Bündner Unternehmer und Financier Christian Schmid (Bild, Ausschnitt aus der «Basler Zeitung») eingerichtet. Nach dem letzten Willen des 1962 verstorbenen Industriellen sollte das Stiftungsvermögen an den pflichtteilsberechtigten Erben vorbei in den Bündner Christian-Schmid-Fonds fliessen, der für Ausbildungszwecke vorgesehen ist.

Schmid hatte einst mit allen Mitteln versucht, der Besteuerung zu entgehen nicht nur über seinen Briefkasten in Liechtenstein. Wie ungeniert er dabei seine wirtschaftliche Macht nutzte, zeigt sein Deal mit St. Moritz. Dort hatte er sich die Villa Oberalpina samt 230000 Quadratmeter Land als Wohnsitz gekauft. Als die Gemeinde ihn besteuern wollte, drohte er mit Wegzug und dem Sperren einer Skiabfahrt, die über sein Gelände führte. Man einigte sich auf eine Pauschalsteuer von 10000 Franken und machte ihn gar zum Ehrenbürger. Schmid seinerseits stellte das Skiterrain gegen den Symbolbetrag von einem Franken jährlich zur Verfügung.

Der Beobachter schrieb von der «Bananenrepublik Graubünden» (Nr. 8/1969) und machte den Filz um Schmid wiederholt zum Thema. Heinrich Ludwig, Rechts- und Steuerberater Schmids, hatte während seiner Amtszeit als Bündner Regierungsrat nicht nur beträchtliche Honorare der Crisanus kassiert, sondern auch gegen die Besteuerung des Schmid-Nachlasses in der Schweiz interveniert. Der Skandal wurde Ludwig zum Verhängnis er trat als Regierungsrat zurück.

«Falls das von Schmid gegenüber den Steuerbehörden praktizierte Verhalten allgemein üblich wäre, würde dies die finanziellen Grundlagen der Schweiz und die Rechtsgleichheit in Steuersachen in Frage stellen», urteilte das Appellationsgericht Basel-Stadt über die amtlich bewilligte Steuerflucht Schmids. Das Basler Gericht Ludwig hatte dort erfolglos den Anwalt der Pflichtteilserben wegen übler Nachrede verklagt kritisierte die Bündner Behörden massiv: «Es bleibt das ungute Gefühl, dass die Aufdeckung der Wahrheit verhindert werden soll.» Doch das Urteil blieb ohne Konsequenzen.

Die pflegliche Behandlung Schmids in Graubünden war wohl Vorleistung für das Millionenerbe, das er dem Kanton versprach. Laut Testament sollte der Grossteil des Nachlasses dem Christian-Schmid-Fonds zugute kommen. Den Erben war nicht mehr als der Pflichtteil zugedacht und das auch nur von den in der Schweiz verbliebenen Vermögenswerten.

Stiftung für gescheite Buben

Vor allem die eigenwilligen Vergabekriterien des Fonds sorgen seit Jahren für Gesprächsstoff: Ausgeschüttet werden Stipendien an «intelligente und fleissige Kinder männlichen Geschlechts und evangelischer Konfession», die aus «Gemeinden des Kantons Graubünden oberhalb 800 Meter oder aus Malans» stammen. Stiftungspräsident ist der jeweilige Vorsteher des Bündner Erziehungsdepartements, soweit nicht katholisch. Sonst ist es ein reformierter Stellvertreter.

Zweifel an der Gesetzeskonformität dieser Kriterien plagen die Bündner Regierung nicht. Der Fonds sei weder unsittlich noch widerrechtlich und erfülle die formellen Voraussetzungen, heisst es in einer Antwort der Regierung auf ein Postulat. Der Fonds vergibt rund 300000 Franken jährlich und verfügt zurzeit erst über knapp zwei Millionen Franken Vermögen. Denn noch fehlen die Crisanus-Millionen, die wegen des Erbenstreits blockiert sind.

Der komplexe Kampf dauert nun bald 40 Jahre. Zurzeit läuft ein Verfahren wegen Aufhebung der amtlichen Erbschaftsverwaltung. Grundsätzlich geht es indes darum, wer überhaupt erbberechtigt ist, und vor allem um die Ansprüche an die Crisanus-Stiftung.

Prozess in den USA droht

Während Erich Diefenbacher, langjähriger Anwalt der Pflichtteilserben, für seine Klienten auch einen Teil der Crisanus-Millionen einfordert, blockte die Stiftung bisher erfolgreich ab. Der 74-jährige Jurist glaubt zu wissen, warum: «Ein Urteil zu unseren Gunsten wäre ein Präjudiz mit weitreichenden Folgen.» In zahlreichen ähnlichen Fällen seien mit Hilfe von Banken und Treuhändern enorme Summen bei anonymen Stiftungen in Liechtenstein angelegt worden, um sie vor Fiskus und Erben verschwinden zu lassen. Ein Urteil gegen Crisanus könnte das Ende dieser Praxis einläuten. «Sowohl in der EU als auch in der OECD wetzt man die Messer dagegen», warnt auch Strafrechtler Pieth. Er sieht das «System SchweizLiechtenstein der letzten 40 Jahre in Frage gestellt».

Erbenanwalt Diefenbacher hat mittlerweile das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz verloren und die Prozessforderungen seiner Mandanten an eine amerikanische Gesellschaft abgetreten. Nun droht ein Verfahren in den USA. Mit entsprechendem Medienrummel, der die Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein weiter bedrängen dürfte.

Auch im Kanton Graubünden nimmt der Druck zu. SP-Kantonsrat Mathis Trepp will endlich Licht ins Dunkel bringen: «Wir werden wohl eine parlamentarische Untersuchungskommission fordern.»