Erbteilung: Diese Behörden können Sie bei Streitigkeiten beiziehen
Untenstehende Behörden können von uneinigen Erben um Mitwirkung bei der Teilung ersucht werden. Zuständig für die Beurteilung von Erbteilungsklagen ist sodann das Zivilgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Kanton
Behörde
Aargau
Bezirksgerichtspräsident
Appenzell Ausserrhoden
Erbteilungskommission
Appenzell Innerrhoden
nicht geregelt
Basel-Land
Bezirksschreiberei
Basel-Stadt
Erbschaftsamt
Bern
Kreisgerichtspräsident
Freiburg
Friedensgericht
Genf
Friedensgericht
Glarus
Zivilgerichtspräsident
Graubünden
Kreispräsident
Jura
Zivilrichter 1. Instanz
Luzern
Teilungsbehörde der Gemeinde
Neuenburg
Bezirksgerichtspräsident
Nidwalden
Teilungsbehörde der Gemeinde
Obwalden
Einwohnergemeinderat
Schaffhausen
Erbschaftsbehörde der Gemeinde
Schwyz
Vormundschaftsbehörde
Solothurn
Amtsgerichtspräsident
St. Gallen
Amtsnotariat
Tessin
Pretore (Vermittler/Einzelrichter in speziellen Fällen)
Thurgau
Notariat
Uri
Gemeinderat, Zivilschätzungskommission
Waadt
Bezirksgerichtspräsident, Notar
Wallis
Gemeinderichter, Gemeindeschätzer
Zürich
Einzelrichter des Bezirks, Notar
Zug
Erbschaftsbehörde der Gemeinde