Mit dem Erbe die Hypothek zurückzahlen?
Frage: Eine Tante hat mir eine Erbschaft von fast 500'000 Franken hinterlassen. Ich will das Geld auf meinem Sparkonto parkieren. Woran muss ich denken, wenn ich später meine Festhypothek zurückzahlen will?
aktualisiert am 11. April 2019 - 11:15 Uhr
In diesem Fall müssen Sie drei Dinge bedenken.
Wenn Sie so viel Geld bei einer einzigen Bank deponieren, ist das ein gewisses Risiko. Sie laufen Gefahr, viel zu verlieren, falls die Bank zahlungsunfähig werden sollte.
Bei einem Konkurs der Bank sind nur 100'000 Franken pro Kunde (nicht pro Konto) gesichert. Ausnahme: Bei den meisten Kantonalbanken, ausser BE, GE und VD, ist der Einlegerschutz für Kontoguthaben und Kassenobligationen umfassend. Der Kanton garantiert für alle Verbindlichkeiten der Banken. Um ganz sicherzugehen, verteilen Sie Ihr Geld deshalb auf mehrere Banken.
Wie hoch ist der gesetzliche Erbanteil der Kinder oder des (Ehe-)partners? Kann man diesen mit dem Pflichtteil weiter begrenzen? Testen Sie den Erbrechner des Beobachters und finden Sie es anhand Ihrer Lebens- und Familiensituation heraus.
Eine Festhypothek vor Ablauf des Vertrags zu kündigen, lohnt sich meist nicht. Der Grund: Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung kann schnell einmal einige Tausend Franken kosten. Denn Sie schulden der Bank den Zinsausfall. Wie das genau berechnet wird, steht im Hypothekarvertrag .
Um das Geld für die Erbschaftssteuern und für die Amortisation der Hypothek bereitzustellen, müssen Sie auf das Konto zurückgreifen. Meist gibt es aber eine Rückzugsbeschränkung, zum Beispiel 10'000 Franken pro Monat. Wenn Sie eine grössere Summe beziehen wollen, müssen Sie das der Bank ankündigen. Falls Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten oder der Betrag die Freigrenze übersteigt, müssen Sie wahrscheinlich eine Strafgebühr bezahlen.
Klären Sie frühzeitig bei der Bank ab, ob es Rückzugsbeschränkungen gibt und wie hoch die Limiten sind. Kündigen Sie die benötigten Geldsummen schriftlich und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung.
Die Kantone können selber festlegen, ob der überlebende Ehegatte, Nachkommen, Eltern oder Konkubinatspartner Erbschaftssteuern zahlen müssen. Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Erbschaftssteuer in den Kantonen», was für sie gilt. Wie hoch der Steuerbetrag konkret in den Kantonen ist, zeigt überdies das Berechnungsbeispiel des Merkblatts «Erbschaftssteuer für ein Erbe von 500’000 Franken».
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