Karin von Flüe und
Veröffentlicht am 23. August 2017 - 17:34 Uhr,
aktualisiert am 4. August 2022 - 16:00 Uhr durch Karin von Flüe
Marcel Weigele
Veröffentlicht am 23. August 2017 - 17:34 Uhr,
aktualisiert am 4. August 2022 - 16:00 Uhr durch Karin von Flüe
Übersicht zum Ratgeber
Um diese drei Fälle geht es (nur für eingeloggte Beobachter-Abonnenten lesbar)
Fall 1: Die Bank akzeptiert den Ehevertrag nicht
Laut Ehevertrag erben unsere Kinder nach dem Tod meines Mannes noch nichts. Warum verlangt die Bank trotzdem ihre Unterschriften?
Ihr Ehevertrag besagt, dass Sie als überlebende Ehepartnerin alle Ersparnisse aus der Ehezeit für sich allein beanspruchen können. Von dieser sogenannten Errungenschaft können die gemeinsamen Kinder keinen Pflichtteil fordern. Auch wenn sie wegen des Ehevertrags nichts vom väterlichen Nachlass erhalten, gelten sie formell als Miterben und werden im Erbschein aufgeführt
. Die Bank darf die Konti Ihres Mannes nur auf Sie überschreiben, wenn alle auf dem Erbschein aufgeführten Personen unterschreiben.
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