Karin von Flüe und Helena Ott
Veröffentlicht am 12. November 2019 - 11:36 Uhr,
aktualisiert am 28. Dezember 2022 - 15:28 Uhr
Veröffentlicht am 12. November 2019 - 11:36 Uhr,
aktualisiert am 28. Dezember 2022 - 15:28 Uhr
Ein Haus als Erbvorbezug sollte bei einer Erbteilung unter Geschwistern später ausgeglichen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Bild: Thinkstock Kollektion
1. Pflichtteil bei Erbvorbezug?
Wir möchten den Kindern einen Erbvorbezug geben. Gibt es einen Pflichtteil?
Nein. Kinder können die Eltern nicht zwingen, schon zu Lebzeiten einen Mindestbetrag des künftigen Erbes auszuzahlen.