Kinder werden immer mehr zu einem Luxus. Nach einer Berechnung des Zürcher Jugendamts investieren Eltern während 20 Jahren rund 440000 Franken in ein Einzelkind, 40 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Das ist viel Geld, und wenn der Nachwuchs sich zu akademischen Weihen berufen fühlt, müssen die Eltern nochmals tief in die Tasche greifen. Sonst bleibt der Studentin oder dem Studenten nur die Verschuldung.

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Immer mehr Eltern legen darum bereits nach der Geburt ihres Sprösslings Geld auf die hohe Kante. Banken und Versicherungen haben reagiert: Sie bieten moderne Spar- und Versicherungsprodukte an. So können Kinder neuerdings gleich nach der Geburt gegen die finanziellen Folgen von Invalidität versichert werden. Das macht durchaus Sinn: Ein Kind, das invalid wird, erhält nämlich lediglich eine Invalidenrente von derzeit 1373 Franken pro Monat und das ab 18 ein ganzes Leben lang.

Im Vergleich zum Sparen bei der Bank haben die Versicherungspolicen in der Regel zwei gewichtige Vorteile:

Wird das Kind auf Dauer erwerbsunfähig, erhält es eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslängliche Rente, eventuell sogar beides.


Die Prämienpflicht entfällt automatisch, wenn der Prämienzahler stirbt oder erwerbsunfähig wird. Damit ist das Erreichen des Sparziels gewährleistet.

Die neuen Kinderversicherungen kommen deshalb den Wünschen vieler Eltern entgegen: Absicherung gegen Invalidität und Sparen für die Zukunft. Der Beobachter hat vier typische Versicherungsprodukte genauer angeschaut. Im Testbeispiel wird angenommen, dass die Eltern monatlich die Kinderzulage für ihren Sprössling einsetzen: Im Kanton Zürich sind das 150 Franken. Die meisten anderen Kantone zahlen mehr.

Bei Zürich-Versicherung, Generali und Pax ist der Spargedanke wichtig: Wenn das Kind zum 20. Geburtstag wohlauf ist, zahlen sie ein Erlebensfallkapital aus. Bei der Providentia hingegen gibt es am Ende der Versicherungslaufzeit keine solche Kapitalzahlung. Hier steht die Absicherung des Invaliditätsrisikos im Vordergrund: Wird das versicherte Kind durch Krankheit oder Unfall invalid, erhält es lebenslänglich eine monatliche Rente. Auch bei der Pax und der Zürich ist eine Rentenzahlung inbegriffen. Tritt der tragische Fall ein, sind die Eltern bei allen Produkten nach einer Wartezeit zwischen drei und zwölf Monaten von der Prämienzahlungspflicht befreit.

Es gibt beträchtliche Unterschiede

Sowohl bei der Höhe der Rente als auch bei der ausbezahlten Kapitalsumme bestehen beachtliche Unterschiede. «Kids» von Generali zum Beispiel ist eine Fondspolice; anders als bei einer konventionellen Versicherung wird hier der Sparteil der Prämie in Fonds investiert. Das am 20. Geburtstag des Kindes fällig werdende Erlebensfallkapital hängt demnach allein vom Börsenwert der Fonds ab. Immerhin garantiert die Gesellschaft mindestens 32815 Franken; das sind etwa 90 Prozent der während 20 Jahren bezahlten Prämien von 36000 Franken. Garantiert sind zudem ein Todesfall- und ein Invaliditätskapital. Der Nachteil dieser Versicherung: Eine Rente für das verunfallte oder schwer erkrankte Kind ist nicht vorgesehen.

Anders «First Step» von der Pax: In der Prämie ist eine jährliche Invaliditätsrente von 24000 Franken inbegriffen. Die Versicherung basiert ebenfalls auf Fondssparen, im Gegensatz zur Generali garantiert die Pax aber kein Mindestkapital im Erlebensfall. Das kann sich besonders bei anhaltend rückläufiger Börse negativ auswirken.

Weiterer Nachteil von «First Step»: Die Rente wird nur bis zum AHV-Alter ausbezahlt. Obwohl sich die Pax in guter Gesellschaft mit den meisten Schweizer Lebensversicherern befindet, macht diese Limite wenig Sinn. Eine mit dem AHV-Alter endende Leistung kann für den Betroffenen Armut bedeuten, denn die AHV ist ja bestenfalls gleich hoch wie zuvor die Invalidenrente. Somit ist er auf Ergänzungsleistung angewiesen, die nur das Existenzminimum sichert. Pax-Produktemanager Thomas Kuhm: «Hier besteht in der Tat eine Lücke, die wir eventuell füllen werden.»

«Jeunesse» von der Zürich hat diese Deckungslücke bereits geschlossen: Die anfänglich vergleichsweise geringe Rente von jährlich 9000 Franken verdoppelt sich mit 20 und steigt bis 50 sukzessive an. Schliesslich wird mit dem AHV-Alter, unabhängig vom Gesundheitszustand, eine Leibrente von jährlich etwa 36000 Franken fällig. In der Prämie inbegriffen ist eine Weiterführung des Invaliditätsschutzes bis 30. Auch über dieses Alter hinaus kann der Versicherte die Deckung unabhängig vom Gesundheitszustand weiterführen.

Diese Möglichkeit bietet auch «First Step». Im Einzelfall kann es durchaus Sinn machen, den Risikoschutz gegen Invalidität auch nach 20 beizubehalten: Falls die Juniorin oder der Junior noch die Schul- oder Universitätsbank drückt, hat sie oder er nur Anspruch auf die Minimalrente der staatlichen IV. Aber selbst bei Erwerbstätigkeit ist der Versicherungsschutz der Pensionskasse in jungen Jahren oft schlecht.

Die Kinderversicherung «Jeunesse» der Zürich beruht nicht auf Fondssparen und bietet deshalb auch keine Börsenfantasie. Dafür ist ein Erlebensfallkapital garantiert. Nach 30 Jahren sind mindestens 40000 Franken auf dem Konto. Dazu kommen voraussichtliche Überschüsse von 21892 Franken. Allerdings sind diese nicht garantiert, und bei der Kürzung von prognostizierten Überschüssen ist die Zürich in den letzten Jahren nicht zimperlich gewesen. Ein Bezug des angesparten Kapitals ist auch vor dem 30. Geburtstag ohne Rückkaufsabzug möglich. Insgesamt betrachtet, sind die von der Zürich gebotenen Leistungen überdurchschnittlich.

Mit einer ausgesprochenen Novität auf dem Gebiet der Kinderversicherung wartet die Providentia auf: Ihr Produkt «Ergk» hat als einziges keinen Sparteil, sondern deckt ausschliesslich das Invaliditätsrisiko des Kindes. Aussergewöhnlich ist auch, dass die Rente bereits für Kleinkinder ausgerichtet werden kann, während bei der Konkurrenz frühestens ab Alter 16 Geld fliesst. Die Rentenzahlung erfolgt lebenslänglich, nach Erreichen des AHV-Alters jedoch nur unter der Bedingung einer Pflegebedürftigkeit. Ein Nachteil ist, dass «Ergk» beim Tod des Prämienzahlers keine Prämienbefreiung vorsieht.

Dafür ist «Ergk» die einzige der verglichenen Versicherungen, die eine Todesfallsumme auszahlt, wenn der Vater vor dem 18. Geburtstag seines Kindes stirbt. Hier werden also die finanziellen Konsequenzen abgesichert, die mit einem vorzeitigen Tod des Ernährers verbunden wären. Die sehr grosszügig bemessene Todesfallsumme von 480000 Franken befreit Mutter und Kind von jeglichen Geldsorgen.

Für alle vier Produkte gilt: Der Versicherungsschutz ist nicht gerade billig. So liegt zum Beispiel bei der Generali bei einer angenommenen Fondsrendite von fünf Prozent nach 20 Jahren ein Kapital von 43633 Franken bereit. Das entspricht einer Nettorendite von nur gerade 1,92 Prozent, 3,08 Prozent gehen für die Kosten weg. Das ist etwa doppelt so viel wie bei einer herkömmlichen gemischten Versicherung. Die Gesellschaft begründet diese Diskrepanz insbesondere mit den Kosten für die Auszahlungsgarantie von 32815 Franken bei Versicherungsablauf.

Als billigere Alternative zum Versicherungssparen bietet sich darum das Banksparen ohne Versicherungsschutz an. Würden zum Beispiel die 150 Franken jeden Monat in Fonds angelegt, so lägen bei einer angenommenen Performance von fünf Prozent gut 60000 Franken auf der hohen Kante rund 17000 Franken mehr als bei den Fondspolicen von Generali oder Pax. Eltern müssen also abwägen, ob ihnen eine Kinderrente oder eine Kapitalzahlung im Invaliditätsfall so viel wert ist.

Bei diesem Vergleich gilt es auch zu berücksichtigen, dass Kinderinvalidität keineswegs häufig ist. Hansruedi Haefeli, Rentenchef der IV-Stelle des Kantons Zürich: «Gesuche für Personen unter 25 sind bei uns vergleichsweise selten. Meist handelt es sich zudem um ein Geburtsgebrechen.» Geburtsfehler sind aber bei den Privatversicherungen ausgeschlossen.

Trotzdem gibt es gute Argumente für die Absicherung gegen das Invaliditätsrisiko im Kindesalter: So schliessen heute viele Gemeinden für Schulkinder keine Unfallversicherung mehr ab; seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes vor fünf Jahren sind sie nicht mehr dazu verpflichtet. Bei einem Unfall auf dem Pausenplatz sind also nur gerade die Arzt- und Spitalkosten gedeckt. Denn für sie kommt die Krankenkasse in der Grundversicherung auf ganz im Gegensatz zu den Folgekosten einer allfälligen Invalidität.

Wer sich für eine Sparlösung bei der Bank entscheidet, muss aber nicht gänzlich auf jeden Versicherungsschutz verzichten. Bei der Convia, der Versicherungstochter der Krankenkasse Concordia, lässt sich bereits für 30 Franken monatlich ein hohes Invaliditätskapital von 400000 Franken versichern, das auch bei Invalidität wegen Krankheit ausbezahlt wird. So bietet sich für die Zukunft des Sprösslings eine Doppelstrategie an: sparen für die Ausbildung bei der Bank und absichern gegen das Invaliditätsrisiko bei der Versicherung.