Ja. Das Krankenversicherungsgesetz sieht zwei Rechnungsvarianten vor: «tiers garant» und «tiers payant».

Tiers garant ist die übliche Abrechnungsform für ambulante Arztrechnungen. Dabei erhält man vom Arzt die Rechnung und kann sie der Krankenkasse zur Rückerstattung weiterleiten. Der Patient bezahlt dem Arzt sein Honorar und erhält von der Krankenkasse den versicherten Teil zurück.

Bei der Tiers-payant-Variante in Ihrem Fall sendet der Arzt die Rechnung direkt an die Krankenkasse, diese schickt Ihnen dann eine Abrechnung für Selbstbehalt und Franchise. Allerdings muss Ihnen der Arzt bei dieser Variante eine Kopie der Rechnung zukommen lassen.

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Oft vereinbaren Ärzte mit Versicherern das Payant-System, wenn diese die Rechnungen nur schleppend bezahlen. In einzelnen Kantonen wie etwa Uri und Schwyz haben zudem die kantonalen Ärztegesellschaften mit den Versicherern generell direkte Zahlungen vereinbart.

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