Krankenkasse zahlt nur für teure Lösung
Eine 84-Jährige kann kaum schlucken. Ein einfaches Spezialpulver würde helfen. Die Krankenkasse will dafür aber nicht aufkommen. Die massiv teurere Magensonde würde die Kasse dagegen diskussionslos zahlen.
Veröffentlicht am 11. September 2020 - 11:44 Uhr
Die Demenz von Rosa W. ist weit fortgeschritten. So leidet sie nun auch an einer schweren Schluckstörung. Flüssige Nahrungsmittel kann sie nur noch zu sich nehmen, wenn sie mit einem Spezialpulver eingedickt sind.
Doch die Kosten für diese einfache Hilfestellung zur Verbesserung ihrer Lebensqualität – pro Monat immerhin mehrere Hundert Franken – muss die betagte Frau selber tragen. Die Krankenkasse Concordia lehnte eine Kostengutsprache ab. Daran konnte auch Rosa W.s Arzt nichts ändern, der mit einem erneuten Gesuch die Kasse darauf hinwies, dass seine Patientin ohne Verdickungsmittel auf eine – um ein Vielfaches teurere – Magensonde angewiesen wäre.
Absurd daran: Eine Magensonde würde die Kasse diskussionslos bezahlen. Das Verdickungsmittel ist zwar ärztlich verschrieben, steht aber nicht auf der Vergütungsliste des Bundesamtes für Gesundheit. So kann man der Concordia nicht einmal Unrechtmässigkeit vorhalten.
Hinzu kommt: Das Spezialpulver kann auch nicht als «nichtkassenpflichtiges Arzneimittel» über die Zusatzversicherung abgerechnet werden – weil es ein Nahrungsergänzungsmittel sei, teilt die Concordia mit. Und weiter: «Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten gleich zu behandeln.» Deshalb bestehe in diesem Fall «kein Raum für Kulanz».
Für Stephan W., Sohn der demenzkranken Frau, ist diese Situation unverständlich: «Es geht nicht um sehr viel Geld. Aber diese Haltung der Krankenkasse ist stossend und unmenschlich.»
Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.
6 Kommentare
Was für ein stupides, ausbeuterisches, sündhaft teures "Gesundheits-UN-Wesen" der Schweiz!! Die "Ausmistung" der viel zu vielen, unfähigen, teuren "Zuständigen" (Gesundheits-Direktoren- und ParlamentarierInnen, BAG, BLW und Co), müssen endlich ausgemistet werden, mittels einer ganzheitlichen REVISION!! EIN faires, korrektes, übersichtliches, kontrolliertes "Gesundheits-Wesen"! EINE (1) gesamtschweizerische "Grund-Versicherung"! Zusatz-Versicherung nach Belieben! Wann wird endlich gehandelt vom Bundesrat?
Die Kasse mag formaljuristisch recht haben. Es lassen sich aber nicht alle Lebensprobleme formaljuristisch lösen. Etwas Flexibilität und, nebenbei gesagt, Sinn für Sparsamkeit wäre einer Kasse schon zu wünschen. Besonders wenn der Fall so klar ist. Kein Kassenkunde würde deshalb zornig. Im Gegenteil, man wäre froh, wenn die Kasse sorgfältig mit dem Prämiengeld umginge.
Für gewisse Laborwerte welche mein Arzt direkt in seiner Praxis ermitteln kann mit sofortigem Resultat , muss selbst bezahlt
werden (CHF 15.00). Externes Labor mit 2 Tage Wartefrist kostet CHF 50.00; KK zahlt. Meine Kostenbeteiligung CHF 5.00, meine Ersparnis CHF 10.00 wenn KK zahlt: rechne.
Wir kennen das nur zu gut: Bei uns ging es um ein MS Medikament, das für rund 16'000 Franken hätte genommen werden sollen - das adäquate Produkt hätte 1'600 gekostet. Zum Glück fand sich ein Weg, diesen Irrsinn zu umgehen. ABER - das Problem liegt wo? Liegt die Lösung bei den Krankenkassen oder der Liste der Medis?
Die Lösung liegt bei der Spezialitätenliste der Medis. Für sie ist das BAG verantwortlich. Das billigere MS-Medikament wurde von der Herstellerfirme wohl nie beim BAG angemeldet, im Gegensatz zum teureren, oder das BAG hat vielleicht einen früheren SL-Antrag abgelehnt. Vielleicht verfügt das billigere Medikament gar nicht über die Indikation MS ? Das sähe man im Packungsprospekt oder der Arztinformation, abrufbar im www.