Warum zahlt die Kasse nur die Hälfte der Kosten?
Die Ambulanz brachte mich wegen eines Herzinfarkts ins Spital. An diese Transportkosten zahlt meine Krankenkasse nur die Hälfte. Ist das korrekt?
aktualisiert am 22. August 2017 - 16:43 Uhr
Wenn Sie keine entsprechende Zusatzversicherung haben, muss Ihre Krankenkasse keinen höheren Betrag leisten. Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Versicherung 50 Prozent der Kosten von medizinisch begründeten Krankentransporten übernimmt, maximal jedoch 500 Franken im Jahr. Handelt es sich um eine eigentliche Rettungsaktion aus einer lebensbedrohlichen Lage, werden ebenfalls 50 Prozent, aber bis maximal 5000 Franken jährlich übernommen.
Gar nichts bezahlen müsste die Krankenversicherung, wenn es für Sie zumutbar gewesen wäre, zum Beispiel im eigenen Auto ins Spital zu fahren.
Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung kann man bei den meisten Krankenkassen 90 bis 100 Prozent der Transportkosten abdecken. Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, geben Ihnen die Versicherungsbedingungen weitere Auskunft über die Leistungen.
Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.
1 Kommentar
Bei uns in der Schweiz ist sehr viel im Gesundheitswesen im Argen. Regelmässig kommen die unglaublichsten Fälle vor, und nie zugunsten der Versicherten/Patienten.
Das hat seinen Grund darin, dass die regelmässigen Lobbying-Besuche von Spitälern, FMH und den unzähligen "Verbänden" sich immer wieder Gehör mit ihren Ethik und Moral unterlaufenden Gesuchen im Bundeshaus durchsetzen können und es zur Rechtsprechung kommt, auf die man sich dann im konkreten Fall berufen kann.
Kein anderes europäisches Land ist so offen für Einflüsterungen wie die Schweiz. Krasse Beispiele habe ich selbst erlebt, insbesondere mit ASSURA und NATIONALE SUISSE, an der Grenze um Betrug weil ihnen zuviel willkürliche Auslegung offensteht, so wie sie es ins Gesetz hineingebracht haben wollten.