Wenn Sie keine entsprechende Zusatzversicherung haben, muss Ihre Krankenkasse keinen höheren Betrag leisten. Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Versicherung 50 Prozent der Kosten von medizinisch begründeten Krankentransporten übernimmt, maximal jedoch 500 Franken im Jahr. Handelt es sich um eine eigentliche Rettungsaktion aus einer lebensbedrohlichen Lage, werden ebenfalls 50 Prozent, aber bis maximal 5000 Franken jährlich übernommen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Gar nichts bezahlen müsste die Krankenversicherung, wenn es für Sie zumutbar gewesen wäre, zum Beispiel im eigenen Auto ins Spital zu fahren.

Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung kann man bei den meisten Krankenkassen 90 bis 100 Prozent der Transportkosten abdecken. Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, geben Ihnen die Versicherungsbedingungen weitere Auskunft über die Leistungen.

Rechtsratgeber
Mehr zu Krankenversicherung

Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.