Das könnte sein. Ende 2017 hat der Bundesrat veranlasst, die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft zu ermöglichen. Das bedeutet, dass Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Behandlungen in grenznahen Regionen übernehmen können.

So gibt es etwa bereits Pilotprojekte im Raum Basel/Lörrach sowie in St. Gallen/Liechtenstein. Ob auch andere Regionen unbefristete Programme zur medizinischen Behandlung in einem grenznahen Gebiet beantragen, liegt in der Hand der Kantone. Versicherte können sich deshalb freiwillig zur Kur im Ausland behandeln lassen, sollten jedoch bei der Krankenkasse anfragen, ob diese von der Grundversicherung übernommen wird. Allenfalls deckt auch eine Zusatzversicherung die Kosten.

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Übrigens: Bei Badekuren in der Schweiz bezahlt die Grundversicherung zehn Franken pro Tag, und das während maximal 21 Tagen im Kalenderjahr. Als Voraussetzung gilt, dass die Badekur ärztlich verordnet sein muss und der Heilung oder Linderung von Krankheits- oder Operationsfolgen dient. Ebenfalls muss es sich um eine anerkannte Kuranstalt handeln, die von Ärzten geleitet wird.

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