Wenn sich eine Frau wegen Krebs eine Brust amputieren lassen muss, soll die Krankenkasse die Verkleinerung der zweiten Brust bezahlen. Das fordert SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen in einem parlamentarischen Vorstoss. Die meisten Krankenkassen würden sich jedoch weigern, die Reduktion der zweiten Brust zu übernehmen, weil das keine Pflichtleistung sei. «Eine Korrektur der Asymmetrie ist zur Vorbeugung von Haltungsschäden und mit Blick auf die Wiederherstellung der körperlichen Integrität für viele Frauen zwingend», schreibt Kiener Nellen in ihrer Motion.

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Doch Brustkrebspatientinnen sind nicht die einzigen, die unter den Regelungen der Krankenkassen leiden, weiss Gertrude Beer. «In den letzten Jahren stellte ich fest, dass Krankenkassen immer öfter Brustverkleinerungen ablehnen, die früher diskussionslos übernommen worden wären», sagt die Fachärztin für plastische Chirurgie. Konkret geht es um normalgewichtige Frauen, die mindestens 500 Gramm pro Brust entnehmen lassen müssen.

«Die Situation schlug mir aufs Gemüt»

Ein Opfer dieser restriktiven Richtlinien ist die Baslerin Marianne Bürgi*. Während der Wechseljahre wuchsen ihre Brüste innert kurzer Zeit von einem B- auf ein E-Körbchen. Seither leidet die 59-Jährige unter starken Rückenschmerzen. Auch regelmässige Physiotherapie während mehrerer Jahre half nichts. «Es wurde immer schlimmer. Die ganze Situation schlug mir dermassen aufs Gemüt, dass ich vor drei Jahren begann, Antidepressiva zu schlucken», sagt sie. Gemäss Mammograf, Gynäkologe, Hausarzt, Fachärztin sowie drei Rheumatologen habe eine klare medizinische Indikation vorgelegen. «Trotzdem behauptete die Assura, es handle sich nur um einen kosmetischen Eingriff», sagt Bürgi.

Ähnlich reagierte die Kasse auf Isa Gerschwilers* Gesuch. Auch ihre Brüste füllten nach den Wechseljahren ein E-Cup. Man entfernte der normalgewichtigen 68-Jährigen 1,4 Kilo Gewebe. Die Assura trug die Kosten nicht: Knapp 10'000 Franken musste Gerschwiler selber zahlen. Doch sie bereut es nicht: «Von einem auf den anderen Tag ging es mir besser, die Schmerzen waren weg.» Trotzdem ärgert sie sich über ihre Krankenkasse.

Die Assura stützt sich auf die Kriterien des Bundesgerichts, das eine Brustreduktion nur dann als Pflichtleistung sieht, wenn sechs Punkte erfüllt werden:

  • Die grossen Brüste verursachen körperliche oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert.
  • Das Ziel der Operation ist die Behebung dieser krankhaften Begleitumstände.
  • Zwischen den Beschwerden und der grossen Brust besteht ein Kausalzusammenhang.
  • Es müssen mindestens 500 Gramm Gewebe pro Seite entfernt werden.
  • Die Patientin ist nicht übergewichtig.
  • Konservative Massnahmen sind wirkungslos geblieben.


Fachärztin Gertrude Beer, die sowohl Gerschwiler als auch Bürgi behandelte, kritisiert diese Praktik: «Schmerzen lassen sich weder objektivieren, noch kann man beweisen, dass sie von der Brust stammen und nach der Operation mit absoluter Garantie verschwinden.» Die Ärztin sieht darin bei vielen Kassen eine Taktik, die Finanzierung der Operationen abzulehnen. Sie fordert deshalb objektive und erfüllbare Kriterien für die Vergütung von Brustverkleinerungen. «Brüste bis zum Bauchnabel sind keine Normvariante, die man als Schönheitsoperation abtun kann.» Das Leiden würde die Gesundheit unnötigerweise beeinträchtigen – «und darf von den Kassen deshalb nicht mit unschlüssigen Argumenten abgelehnt werden».

*Name geändert