Nein, meines Erachtens sollten Sie sich wehren. Grundsätzlich darf eine Krankenkasse die Wahl des Hausarztes einschränken. Die meisten tun das, indem sie eine Liste der anerkannten Ärzte publizieren. Nicht so die Assura: Man konnte bisher einfach einen beliebigen Hausarzt wählen und die Wahl bei Eintritt ins Hausarztmodell auf einem Formular mitteilen. Ab 2012 hat die Assura aber in den Versicherungsbedingungen für das Hausarztmodell einen neuen Passus eingefügt. Es steht nun, man müsse immer zuerst den Hausarzt konsultieren, den man «unter Allgemeinpraktikern, Internisten ohne Subspezialisierung oder Kinderärzten ausgewählt» und der Assura mitgeteilt hat. Gestützt auf diese Änderung akzeptiert die Assura plötzlich keine Ärzte mehr, die etwa eine spezielle Zusatzausbildung haben oder in einer Gruppen- oder HMO-Praxis tätig sind.

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Das Problem ist nur, dass die Assura ihre bisherigen Versicherten nie speziell auf diese Änderung hingewiesen hat. Es ist heute noch nirgends zu lesen, dass die neuen Kriterien auch für bereits gemeldete Hausärzte gelten sollen.

Auch Sie haben wohl die neuen Versicherungsbedingungen einfach als Beilage zur Police 2012 erhalten. Da Sie nicht ausdrücklich auf die Änderung hingewiesen wurden, kann nicht erwartet werden, dass Sie den längst gewählten und registrierten Hausarzt aufgrund der neuen Kriterien überprüfen.

Mit guten Argumenten reklamieren

Ausserdem durften Sie auch aufgrund der von der Assura geleisteten Vergütungen in den vergangenen Jahren davon ausgehen, dass der anfangs registrierte Arzt weiterhin anerkannt bleibt.

Mit dieser Argumentation sollten Sie nun von der Assura verlangen, dass Ihre diesjährigen Arztrechnungen noch bezahlt werden. Erst für 2013 müssen Sie entweder einen neuen Hausarzt wählen oder das Versicherungsmodell wechseln. Seit kurzem findet man übrigens auf der Homepage der Assura auch eine Liste der anerkannten Ärzte.