Kein Geld für die Narkose
Die Krankenkasse Easy Sana weigert sich, die Narkose für die Zahnbehandlung einer Dreijährigen zu bezahlen.
Veröffentlicht am 7. Juni 2016 - 10:06 Uhr
Bei der dreijährigen Lorena wiesen vier Zähne eine gestörte Schmelzbildung auf. Zwei davon waren ausserdem von Karies befallen. Mutter Laura Bargetzi war schockiert. Sie hatte immer sehr auf die Zahnpflege geachtet. Die zuständige Ärztin der Schulzahnklinik Basel konnte sie aber beruhigen. «Die Zahnpflege war nicht Grund für die Entstehung der Zahnerkrankung. Zähne und Zahnfleisch weisen auf regelmässige Pflege hin.» Die Ursache der Schmelzbildungsstörung sei unbekannt.
Lorenas Schmerzen waren so stark, dass ein Eingriff unumgänglich wurde. Die Zahnärztin hatte die Wahl: eine lange Behandlung unter Narkose oder mindestens zehn intensive Sitzungen, bei denen per Spritze lokal betäubt wird. «Die Grösse des Eingriffs und die für das Alter der Patientin entsprechend schlechte Kooperationsbereitschaft für so viele Behandlungen sind ein Grund dafür, dass kein Weg an der Narkose vorbeiführt», so Asin Haschemi von der Schulzahnklinik.
Im August 2015 wurde Lorena schliesslich unter Narkose behandelt. Doch die Krankenkasse Easy Sana, Teil der Groupe Mutuel, verweigert nun die Rückzahlung der 1000 Franken Narkosekosten. Die «schlechte Kooperation» des Kindes könne nicht automatisch eine Übernahme der Narkosekosten nach sich ziehen, falls vorher nicht alle Möglichkeiten einer Sedation vollständig ausgeschöpft wurden, schreibt der Vertrauensarzt der Versicherung mit Verweis auf ein früheres Bundesgerichtsurteil. Eine sofortige Narkosebehandlung sei nicht wirtschaftlich.
Die Schulzahnklinik widerspricht. «Die massive Schmerzempfindlichkeit der Milchzähne bei einem dreijährigen Kind machte einen Behandlungsversuch in Lokalanästhesie obsolet und war ethisch nicht vertretbar», schreibt Haschemi. Mittlerweile liegt der Fall beim Sozialversicherungsgericht.
Narkose oder Lokalanästhesie, das sei eine sehr schwierige Frage, sagt Christoph Epting von der Basler Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft. «Einerseits ist die Narkose bei einem Kleinkind grundsätzlich zu vermeiden. Andererseits muss man bei einer Lokalanästhesie unter Umständen qualitativ schlechtere Behandlungsergebnisse in Kauf nehmen, wenn das Kind den Behandlungsverlauf behindert.» Barbara Züst von der Stiftung SPO Patientenschutz stellt ausserdem die Frage, ob zehn Einzelsitzungen die Versicherung nicht teurer zu stehen gekommen wären als eine einmalige Konsultation unter Narkose.
Krankenkassen sträuben sich schon länger bei der Kostenübernahme für Zahnbehandlungen. Die Schulzahnklinik Basel hat reagiert und verlangt das Geld für Narkosen im Voraus. «Ich war total verblüfft, als man eine so hohe Vorauszahlung von mir wollte», erinnert sich Laura Bargetzi.
Selbst bei einem Notfall muss erst Geld fliessen. So bei Firuzan Aydin, als sie ihre fünfjährige Tochter Yasmin notfallmässig in die Schulzahnklinik Basel brachte und gleich 1100 Franken zahlen musste, damit der entzündete Zahn behandelt wurde. «Zum Glück hatte ich mehrere Bankkarten dabei.»
Aus finanzieller Sicht sei die Praxis der Vorkasse grundsätzlich nachvollziehbar, findet Barbara Züst von der Stiftung Patientenschutz. «Es dürfen aber keinesfalls Kinder darunter leiden, dass Eltern finanziell schlechter gestellt sind und sich keine angemessene Behandlung leisten können. Im Wohlstandsland Schweiz darf das nicht sein.»
Immerhin: Asin Haschemi von der Schulzahnklinik Basel sagt, ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem man eine «echte Notfallbehandlung» wegen fehlender Vorauszahlung verweigert hätte.
Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.
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