Ja. Ihr Mann spart zwar Prämien, weil er die höchste Franchise von 2500 Franken gewählt hat. Weil seine Krankheitskosten aber diese Franchise stets übersteigen, muss er jedes Jahr die 2500 Franken Kostenbeteiligung zahlen. Da er aber bei der Krankenkasse mit der hohen Franchise maximal 1540 Franken im Jahr sparen kann, lohnt sich das für ihn nicht.
Mehr Rabatt darf die Krankenkasse laut Gesetz nicht gewähren: höchstens 70 Prozent auf die Differenz zwischen tiefster und höchster Franchise (siehe Checkliste unten).
Für Ihren Mann lohnt sich nur die Minimalfranchise von 300 Franken. Sie hingegen zahlen mit der Minimalfranchise zu viel.
Das Bundesamt für Gesundheit hat berechnet: Wer von der Grundversicherung pro Jahr weniger Leistungen bezieht als 1500 bis 2000 Franken (je nach Versicherungsmodell), wählt am besten die höchste Franchise. Die mittleren Franchisen von 500 bis 2000 Franken sind in der Regel nicht optimal.
Zudem gewähren die Kassen nicht immer den Maximalrabatt oder ansteigende Rabatte bis zur höchsten Franchisenstufe. Dies, weil die Krankenkassen den Maximalrabatt nicht gewähren müssen und weil bei mehreren Rabatten – etwa für das Hausarztmodell – die Minimalprämie nicht unterschritten werden darf.
Der Risikofaktor
Aufgepasst aber: Wenn Sie krank werden und unerwartet höhere Kosten anfallen, müssen Sie Ihre Kostenbeteiligung selbst tragen können. Die Kostenbeteiligung beschränkt sich nämlich nicht nur auf die Franchise. Dazu kommt der Selbstbehalt von zehn Prozent der Behandlungskosten – laut Gesetz bis zu 700 Franken im Jahr. Und hier geht man vom Kalenderjahr aus. Wenn man also über den Jahreswechsel krank ist, fallen die Kosten für beide Jahre an.
Bei der höchsten Franchise müssen Sie womöglich auf einen Schlag pro Jahr die Kosten für Behandlungen von 3200 Franken selber bezahlen können (2500 + 700 Franken).
Falls Sie Hausfrau oder pensioniert sind, fallen diese Kosten auch im Falle eines Unfalles an, weil Sie dann zwingend bei der Krankenkasse unfallversichert sind.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 27. Oktober 2022 veröffentlicht und nun aktualisiert. (26.9.2024)
Wie viel Prämien spare ich, wenn die höchste Franchise gewählt wird? Wann rechnet sich eine höhere, wann eine tiefere Franchise? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Kostenbeteiligung und Prämienrabatt» einen Überblick zu Franchisen und Prämien. Ein einfaches Fallbeispiel zeigt überdies, wie die Franchisenwahl sinnvoll abgestützt wird.
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6 Kommentare
Der Prämienaufschlag ist die schlechte Nachricht, die wir jeden Herbst immer wieder zähneknirschend entgegen nehmen müssen. Als Rentner bleibt die Möglichkeit die obligatorische Krankenkassenprämie mit einer Franchice von Fr. 2500.- mit einem entsprechenden gesunden Lebensstyl tiefer zu halten. Ist man als Rentner nicht mehr Erwerbsfähig und nicht mehr im Angestelltenverhältniss tätig, wird die Unfallversicherung bei der Krankenkasse obligatorisch. In diesem Falle wird bei einem Schadenereigniss auch die volle Franchise eingefordert. Nun kann man als Rentner besser aufpassen und weniger Risiko eingehen. Hat dann zum Beispiel ein Allergiker auf Bienen- und Wespenstiche die von mit der Unfallversicherung abgedeckt sind, Pech gehabt? Soll dieser in den eigenen vier Wänden bleiben und die Natur nicht mehr geniessen, wenn er sich die hohen Prämien nicht leisten kann?
Meinrad Suppiger
Prämienschock: Höhere Kosten ohne Zusatznutzen
„Die medizinische Grundversorgung in der Schweiz kostet viel mehr als in den Vergleichsländern Dänemark, Schweden oder Niederlande. Man kann dies weder medizinisch erklären noch mit der Kaufkraft im Land, denn diese ist vergleichbar.
Trotz der viel höheren Kosten leben Schweizerinnen und Schweizer mit einem gleichen sozialen und wirtschaftlichen Status nicht etwa gesünder und leben nicht länger als die Menschen in den erwähnten Vergleichsländern.
Ärzteschaft, Spitäler, Apotheker und Pharmafirmen konnten den Vorteil unserer extrem teuren Versorgung für die Schweizerinnen und Schweizer bisher nicht nachweisen.“ (Urs P. Gasche in Infosperber vom 27.9.2024)
….. und sollte sich die Behandlung über den Jahreswechsel hinziehen, wird Franchise und Selbstbehalt gleich zweimal fällig, da beide Massnahmen pro Jahr und nicht pro Behandlung erhoben werden. Auch der Abzug in der Steuererklärung für Gesundheitskosten könnte eine Rolle spielen.
Wenn ich Ende Jahr in ein Spital gehen muss und dann anfangs Jahr wieder, kostet es sogar 6400 Franken und das innert kürzester Zeit. Das ist nicht zu unterschätzen und muss berücksichtigt werden.