Sie möchten im Spital ein Einzelzimmer belegen und von der Chefärztin behandelt werden. Oder Sie gehen fleissig ins Fitnesscenter und wollen einen Beitrag ans Jahresabo. Oder Sie sind regelmässig in Übersee und möchten auch dort im Falle eines Falles umfassend medizinisch versorgt sein. Dann werden Sie sich eine Zusatzversicherung leisten.

Das Angebot unterteilt sich in Spitalzusatzversicherungen und ambulante Zusätze. Wichtig: Beide Sparten sind eine Ergänzung zur obligatorischen Grundversicherung und freiwillig. Und für die Krankenkassen besteht keine Aufnahmepflicht. Das heisst: Anträge können ohne Begründung abgelehnt werden. Umso nötiger ist es, die richtige Wahl zu treffen.

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Spitalzusatzversicherungen: die wichtigsten Leistungspakete im Überblick.

  • Allgemeine Abteilung ganze Schweiz: Damit haben die Versicherten das Recht, sich in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons auf der allgemeinen Abteilung behandeln zu lassen (ohne freie Arztwahl).
    Einschätzung: Dies empfiehlt sich nur dann, wenn das nächstgelegene Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons liegt oder wenn Sie ein bestimmtes ausserkantonales Spital vorziehen.
  • Halbprivate Abteilung: Dieser Zusatz deckt die Kosten für ein Zweibettzimmer. Hinzu kommt die freie Arztwahl, aber beschränkt auf die leitenden Ärzte oder Fachärzte mit gleichwertiger Erfahrung.
    Einschätzung: Da es in öffentlichen Spitälern auch auf der Allgemeinabteilung viele Zweibettzimmer hat, besteht der wichtigste Unterschied zur Grundversicherung in der freien Arztwahl – und diese ist erst noch eingegrenzt. Für das, was er bietet, ist dieser Zusatz relativ teuer.
  • Private Abteilung: Hier liegen Sie im Einbettzimmer und werden vom Chefarzt oder von einem gleichwertigen Vertreter behandelt. Hinzu kommen ergänzende medizinische Leistungen sowie eine Vielzahl von individuellen Annehmlichkeiten während des Aufenthalts. Wer viel unterwegs ist, profitiert je nach Krankenkasse von zusätzlichen Leistungen bei einem Spitalaufenthalt im Ausland.
    Einschätzung: Viele öffentliche Spitäler sind daran, die Privatversicherung aufzuwerten. Ob die bevorzugte medizinische Behandlung von Privatpatienten letztlich zu einem besseren Ergebnis führt, lässt sich nicht endgültig beurteilen. Deshalb ist der Abschluss einer Privatversicherung immer auch ein Bauchentscheid.
  • Flexible Modelle: Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, erst vor dem Spitaleintritt zu wählen, ob man sich in der allgemeinen, privaten oder halbprivaten Abteilung behandeln lassen möchte. Wollen Sie halbprivat oder privat liegen, müssen Sie sich an den zusätzlichen Kosten mit einem Betrag beteiligen, der beim Abschluss vereinbart wird.
    Einschätzung: Flexmodelle stellen eine prüfenswerte und deutlich günstigere Alternative dar. Spitalzusätze können ganz schön ins Geld gehen: Die Prämien einer Privatversicherung summieren sich in 40 Jahren auf 50'000 bis 100'000 Franken.

Ambulante Zusatzversicherungen: Sie ergänzen die obligatorische Grundversicherung dort, wo diese gar keine oder – je nach den persönlichen Bedürfnissen – ungenügende Leistungen erbringt.

  • Ambulanztransporte und Rettungsmassnahmen
  • Bade- und Erholungskuren (teilweise sogar im Ausland)
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen
  • Hilfsmittel wie Schuheinlagen, Gehhilfen und andere Krankenmobilien
  • Komplementärmedizin
  • Krankheit und Unfall im Ausland
  • Kurse für Geburtsvorbereitung und Rückbildung
  • Leistungen im Bereich Fitness und Wellness
  • nichtärztliche Psychotherapie
  • nichtkassenpflichtige Medikamente
  • Schutzimpfungen für Fernreisen
  • Zahnstellungskorrekturen bei Kindern


Diese Zusätze sind häufig in Form von ganzen Paketen erhältlich. Einige Kassen bieten auch die Möglichkeit, einzelne Bausteine wie Komplementärmedizin oder Zahnstellungskorrekturen separat abzuschliessen. Die Prämien der ambulanten Zusatzversicherung sind relativ günstig, dafür sind die Leistungen in der Regel auf einen Maximalbetrag pro Jahr begrenzt. Achten Sie darauf, dass das gewählte Paket Ihre Bedürfnisse möglichst gut abdeckt.

Wenn es Ihnen einzig darum geht, im Einer- oder Zweierzimmer zu liegen, können Sie auch versuchen, auf dem Verhandlungsweg eine Lösung zu finden. Viele Spitäler bieten Grundversicherten die Möglichkeit, gegen Aufpreis ein Einzel- oder Zweierzimmer zu buchen, zum Beispiel für eine Geburt oder eine planbare Operation. Vorausgesetzt natürlich, dass zum gewünschten Zeitpunkt ein solches Zimmer frei ist. Lassen Sie sich eine entsprechende Offerte schriftlich geben und klären Sie mit dem Spital und Ihrer Krankenkasse, ob alle zu erwartenden Kosten berücksichtigt sind.

Viele Spitalzusatzversicherte stossen bei Prämienerhöhungen an ihre finanziellen Grenzen. Was tun?

  • Erhöhen Sie den Selbstbehalt. Damit sinken die Prämien, und die Leistungen bleiben erhalten.
  • Wechseln Sie, falls Sie eine Privatversicherung haben, ins Halbprivatmodell. Dies geht allerdings nur bei der gleichen Kasse – wenn überhaupt. Die Kasse kann den Wechsel ablehnen.
  • Versuchen Sie, einen Zahlungsaufschub oder einen Abzahlungsplan auszuhandeln.


So viel können Sie sparen:

  • Selbstbehalt zwischen 1000 und 5000 Franken: bis zu 70 Prozent
  • Beschränkung auf Spitalliste der Kasse: 15 bis 25 Prozent
  • Versicherung über einen Kollektivvertrag: 5 bis 10 Prozent
  • Familienrabatte: 5 bis 10 Prozent
  • Mutterschaft ausschliessen: 20 bis 80 Prozent
  • Bonusrabatte bei Schadenfreiheit: bis zu 50 Prozent


Wichtig: Wenn möglich sollten Sie die Versicherung nicht wegen eines finanziellen Engpasses kündigen. Denn damit verlieren Sie alle bisher bezahlten Prämien und auch die Leistungen. Zudem dürfte ein erneuter Abschluss einige Zeit später abermals teurer werden – falls man Sie überhaupt noch in eine Zusatzversicherung aufnimmt.

In der obligatorischen Grundversicherung sind die Modalitäten für eine Kündigung oder einen Wechsel einheitlich geregelt. Nicht so bei den freiwilligen Zusatzversicherungen. Hier können die Kassen den Kündigungstermin und die Kündigungsfrist frei bestimmen.

  • Ordentliche Kündigung: Bei den meisten Krankenkassen beträgt die Vertragsdauer für Zusatzversicherungen ein Jahr, die Kündigungsfrist drei Monate. Das heisst: Eine Kündigung muss bis 30. September bei der Kasse eintreffen. Weniger kundenfreundlich sind Laufzeiten von drei oder fünf Jahren und Kündigungsfristen von sechs Monaten. Wenn Sie die Versicherung nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die festgelegte Laufzeit.
  • Kündigung bei Prämienerhöhung: Erhöht die Krankenkasse die Prämien, können Sie den Versicherungsvertrag je nach Kasse innert 25 bis 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kündigen, bei einigen Kassen grundsätzlich bis Ende November oder Dezember. In jedem Fall bleiben Sie bis Ende Jahr versichert, und die Krankenkasse muss alle Rechnungen bezahlen.
  • Kündigung im Schadenfall: Muss Ihre Zusatzversicherung für irgendeine medizinische Leistung aufkommen, können Sie sie innert 10 bis 14 Tagen ab Eintreffen der Rückerstattung kündigen (je nach Kasse auch die übrigen Zusätze).


Beachten Sie: Wollen Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie Ihre Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse erst kündigen, wenn Sie von der neuen Kasse vorbehaltlos aufgenommen wurden!

Nach einem Schadenfall sowie bei Ablauf des Vertrags hat auch die Krankenkasse ein Kündigungsrecht. Praktisch alle Kassen verzichten aber ausdrücklich darauf. Genaueres erfahren Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

MUSTERBRIEF
Kündigung Zusatzversicherung (Word-Dokument 23 kb)

Link zum Artikel

Vergleich von Spitalzusatzversicherungen: www.vzonline.ch