Geld sparen ist nicht erlaubt
Ist es möglich, dass die Miete eines Geräts dreimal teurer ist als dessen Kauf? Und die Krankenkasse diese Kosten auch noch übernimmt? Ja.
Veröffentlicht am 31. Januar 2006 - 14:55 Uhr
Eine Mutter mietete sich bei der Apotheke zum Meierhof in Zürich für zehn Monate eine elektrische Milchpumpe «Lactaline personal». Mieten ist üblich, denn die Kassen bezahlen aus der Grundversicherung nur die Miete, nicht aber den Kauf.
Bös erschrocken ist die Mutter nun über die Mietkosten: 683 Franken. Kaufen wäre für die Kassen viel günstiger – 200 Franken pro Gerät. «Heute ist es den Krankenkassen nicht erlaubt, den Kauf einer elektrischen Milchpumpe zu bezahlen, weil dieser in der MiGeL nicht vorgesehen ist», erklärt Peter Marbet vom Kassenverband Santésuisse den absurden Sachverhalt. Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit regelt, was die Kassen zahlen müssen. Die betroffene Krankenkasse Concordia teilt mit, das sei «absolut unbefriedigend». Und gibt den schwarzen Peter an die Apotheke weiter: Diese hätte «vorgängig unsere Versicherte darauf hinweisen müssen, dass der Kauf günstiger wäre». Im Nachhinein bleibe der Concordia «nichts anderes übrig, als die von der Apotheke korrekt ausgestellte Rechnung zu bezahlen».
Auch die Meierhof-Apotheke reicht die heisse Kartoffel weiter und sagt, die Apotheken seien «einem Systemfehler unterworfen». Schon fast salomonisch die Antwort des Bundesamts für Gesundheit: Ein Modell werde bezahlt. Nachteil: Es ist handbetrieben.