Eine Prämienerhöhung der Grundversicherung ist tatsächlich auf jeden Monatsersten möglich. Bedingung ist jedoch, dass die Erhöhung vorgängig vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt worden ist; Versicherte können sich direkt beim BAG erkundigen, ob dies der Fall ist. Weiter muss die Krankenkasse mindestens zwei Monate im Voraus über den Prämienaufschlag informieren. 

Versicherte haben die Möglichkeit, auf das Datum der Erhöhung den Versicherungsvertrag mit einem eingeschriebenen Brief zu künden. Dabei muss eine Frist von einem Monat eingehalten werden. Konkret heisst das, dass die Kündigung bis spätestens zum letzten Werktag – also in diesem Fall dem 30. März – bei der Kasse eingetroffen sein muss. Wer auch Zusatzversicherungen bei der gleichen Kasse hat, sollte ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur die Grundversicherung gekündigt werden soll. Gleichzeitig müssen sich die Versicherten für eine neue Kasse entscheiden und sich bei dieser anmelden.

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Kontakt BAG

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3003 Bern
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